Mehrere Täter erhielten wegen eines Brandanschlags auf eine Moschee Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und sechs Monaten.
Die vom Landgericht Ulm verhängten Strafen gegen mehrere Täter wegen eines Brandanschlags auf eine Moschee der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in Ulm sind rechtskräftig. Die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Urteile vom 5. April 2019 seien vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden, teilte der Sprecher des Landgerichts, Alexander Spengler, am Mittwoch mit.
Drei Angeklagte waren wegen versuchten Mordes in acht Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung und vorsätzlichem Herstellen von Brandsätzen zu Strafen zwischen drei Jahren und fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter hatte wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhalten. Zwei weitere Angeklagte verwarnte das Gericht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten.
Zu dem Brandanschlag hatte sich die Gruppe nach Überzeugung des Gerichts im März 2018 verabredet. Die Männer wollten damit auf die Notlage von Kurden in Syrien und die Eroberung der vor allem von Kurden bewohnten nordsyrischen Stadt Afrin durch türkische Streitkräfte aufmerksam machen und dagegen protestieren. Als Ziel wählten die Männer eine Moschee aus. Die Angeklagten hätten dabei den möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Das Gericht hatte den Vorwurf der Anklage, die Männer hätten aus niederen Beweggründe gehandelt, nicht anerkannt.
In Wohnungen des Gebäudes mit den Moscheeräumen hielten sich zur Tatzeit in der Nacht zum 19. März 2018 acht Menschen auf. Sie wären, so der Richter, im Schlaf von einem Feuer überrascht worden, wenn die Brandsätze nicht noch rechtzeitig von einer Polizeistreife gelöscht worden wären. „Der mögliche Tod dieser Menschen war ihnen egal, sie wollten unbedingt ein Fanal setzen“, sagte der Richter. Der Anschlag sei daher trotz eines gewissen Verständnisses für die Wut der Täter als heimtückisch und rücksichtslos einzustufen.
Im vergangenen Jahr hat es bundesweit 813 Übergriffe gegen Muslime und Moscheen in Deutschland gegeben – das waren deutlich weniger als 2017 mit 1075 islamfeindlichen und antimuslimischen Straftaten. Allerdings stieg die Zahl der Verletzten deutlich von 32 auf 54. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass durch Nachmeldungen die endgültigen Zahlen noch höher liegen dürften. (dpa, iQ)