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Gerichtssaal

Bundesrat billigt Verschleierungsverbot für Zeugen vor Gericht

Die Verschleierung oder Verhüllung des Gesichts ist in Deutschland vor Gericht künftig verboten. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Bundesrat gebilligt.

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Gerichtssaal
Symbolbild: Gerichtssaal © flickr / CC 2.0 / by Tilo 2006, bearbeitet IslamiQ

Die Verschleierung oder Verhüllung des Gesichts ist in Deutschland vor Gericht künftig verboten. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am Freitag zusammen mit weiteren Änderungen für Strafverfahren gebilligt. Danach dürfen an der Verhandlung beteiligte Menschen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen, sofern dieses Verbot notwendig ist, um die Identität festzustellen oder das Aussageverhalten zu beurteilen. Ausnahmen sind lediglich aus medizinischen Gründen oder zum Schutz vorgesehen, etwa für gefährdete Zeugen.

Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht. In den Erläuterungen zum Gesetz werden unter anderem Masken, Burkas, Sonnenbrillen oder Helme als Beispiele genannt. Bedeckungen des Haares und des Halsbereichs bleiben dagegen ebenso erlaubt wie Bärte oder Brillen mit durchsichtigem Glas.

Die Bundesländer hatten die Bundesregierung über den Bundesrat wiederholt dazu aufgefordert, ein Verschleierungsverbot vor Gericht einzuführen, zuletzt vor einem Jahr. Seit Juni 2017 sind Gesichtsverhüllungen bei Beamten und in der Bundeswehr verboten, seit Oktober 2017 auch für Autofahrer. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen. Richter können ein Verschleierungsverbot bislang dagegen nur in Einzelfällen anordnen. (KNA/iQ)