Vor drei Jahren drückte die damals alleinregierende CSU ihr strenges Integrationsgesetz im Landtag durch. Gegen alle Widerstände und rechtlichen Bedenken. Nun gibt es dafür vor Gericht die Quittung.
Schwere Schlappe für die Staatsregierung vor dem obersten Gericht des Freistaats: Das bayerische Integrationsgesetz verstößt in Teilen gegen die Landesverfassung. Diese Entscheidung gab Gerichtspräsident Peter Küspert am Dienstag in München bekannt. Die Richter gaben damit Klagen der Grünen- und der SPD-Landtagsfraktion teilweise statt.
Verfassungswidrig ist unter anderem eine zentrale Norm des Gesetzes: eine Verpflichtung für Migranten, an einem „Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Dies verstößt laut Gericht gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit. Ebenfalls verfassungswidrig ist eine Bestimmung, wonach Rundfunkanstalten „einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten“ sollen – das verletzt nach Ansicht der obersten Richter unter anderem die Rundfunkfreiheit.
Die CSU hatte das hoch umstrittene Integrationsgesetz 2016 im Landtag durchgesetzt, damals noch mit ihrer absoluten Mehrheit im Landtag. Besonders den Begriff der „Leitkultur“ hatten die beiden Oppositionsfraktionen vor Gericht kritisiert. Diesen Begriff hat der Verfassungsgerichtshof nun aber nicht grundsätzlich verworfen.
Vertreter von SPD und Grünen reagierten zufrieden auf die Entscheidung. SPD-Fraktionschef Horst Arnold sprach von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Staatsregierung. Der parlamentarisch Geschäftsführer der Landtags-CSU, Tobias Reiß, argumentierte dagegen, „im Wesentlichen“ sei das Gesetz vom Gericht bestätigt worden.
Das Integrationsgesetz war im Dezember 2016 nach einer stundenlangen Marathonsitzung bis in die frühen Morgenstunden im Landtag beschlossen worden. Damals überstimmte die CSU mit ihrer absoluten Mehrheit auch die Freien Wähler, die seit der vergangenen Landtagswahl mit den Christsozialen eine Regierung bilden. Das Gesetz trat daraufhin im Januar 2017 in Kraft. Wenige Monate später reichten SPD und Grüne ihre Klagen ein. (dpa/iQ)