Eine muslimische Schülerin darf während des theoretischen Unterrichts ein Kopftuch tragen. Ein Verbot verfolge kein legitimes Ziel.
Eine muslimische Schülerin darf während des theoretischen Unterrichts an einer Krankenpflegeschule in Tschechien ein Kopftuch tragen. Ein Verbot der religiösen Kopfbedeckung verfolge kein legitimes Ziel, entschied das Oberste Gericht in Brünn (Brno) am Freitag. Der Staat müsse religiösen Pluralismus akzeptieren und tolerieren.
Die städtische Berufsschule in Prag hatte das Kopftuch aufgrund der Kleiderordnung nicht nur während der praktischen Arbeit als Krankenschwester, sondern auch während des Unterrichts verboten. Die junge Frau entschied sich daraufhin, die Ausbildung nicht weiterzuführen, und verklagte die Berufsschule auf eine Entschuldigung und Schadenersatz.
„Von der Verhüllung mit dem Hidschab geht im Theorieunterricht keinerlei gesundheitliches Risiko für Personen im Umfeld oder die Klägerin selbst aus“, erklärten die Richter. Ein Verbot könne auch nicht mit der öffentlichen Sicherheit begründet werden.
Frühere Instanzen hatten die Klage mit dem Argument abgewiesen, die Schule müsse ein neutraler Raum bleiben. Der Fall geht nun zurück ans Amtsgericht. Der Streit zieht sich bereits seit 2013 hin. In Tschechien leben nach Schätzungen nur rund 10 000 bis 15 000 Muslime bei einer Gesamtbevölkerung von mehr als zehn Millionen Menschen. (dpa/iQ)