In Myanmar wächst die Solidaritätsbewegung für Staatsrätin Aung San Suu Kyi. Sie wird des Völkermords an den Rohingya beschuldigt und muss sich nun vor dem Internationalen Gerichtshof rechtfertigen.
In Myanmar wächst die Solidaritätsbewegung für Staatsrätin Aung San Suu Kyi, die bei einer Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof ihr Land gegen den Vorwurf des Völkermords an den Rohingya verteidigen wird. Dagegen haben Unterstützer der muslimischen Minderheit am Sitz des Gerichts in Den Haag zu Protesten gegen die Politikerin aufgerufen.
Überall in Myanmar hätten Tausende Menschen an Unterstützungskundgebungen für die Staatsrätin, Außenministerin und Friedensnobelpreisträgerin teilgenommen, berichtete am Montag das unabhängige myanmarische Nachrichtenportal Irrawaddy. „Wir stehen zu unserer Regierungschefin“ stand demnach auf Transparenten bei Demonstrationen in Städten wie Rangun, Bago, Moulmein, Sagaing und der Hauptstadt Naypyidaw. Für die kommenden Tage seien weitere Kundgebungen geplant.
Die „Free Rohingya Coalition“ hat unterdessen zu Protesten gegen Aung San Suu Kyi und zum internationalen Wirtschaftsboykott gegen Myanmar aufgerufen. Der Koalition gehören 30 Organisationen aus zehn Ländern an. Die Armee von Myanmar hatte im August gewaltsam mehr als 750.000 muslimische Rohingya vertrieben. Die Flüchtlinge leben seitdem unter schwierigen Bedingungen in Lagern in Cox’s Bazar in Bangladesch.
Das afrikanische Land Gambia hat mit Unterstützung der Organisation Islamischer Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Myanmar eingereicht. Die dreitägige mündliche Anhörung beginnt am Dienstag. Gambia wird voraussichtlich bei Gericht „vorläufige Maßnahmen“ zum Schutz der Rohingya in Myanmar beantragen. Der Erzbischof von Rangun, Kardinal Charles Bo, hatte Anfang Dezember die internationale Gemeinschaft aufgefordert, bei den Rohingyaprozessen „Augenmaß“ walten zu lassen und nicht das gesamte Volk von Myanmar zu verurteilen.
Vor dem ebenfalls in Den Haag ansässigen Internationalen Strafgerichtshof wurden Mitte November Ermittlungen gegen Myanmar im Fall der Vertreibung der Rohingya eingeleitet. Wenige Tage zuvor hatte Argentinien vor einem Gericht in Buenos Aires Klage gegen Aung San Suu Kyi wegen Verbrechen gegen die Rohingya eingereicht. Argentinien beruft sich auf das juristische Prinzip einer „universellen Gerichtsbarkeit“ in Fällen von „existenzieller Bedrohung“ einer Minderheit. (KNA/iQ)