Das Tragen von Kopftüchern an öffentlichen Schulen in Belgien bleibt verboten. Das Berufungsgericht setzt mit dieser Entscheidung ein vorheriges Urteil außer Kraft.
Das Tragen von Kopftüchern an zwei Schulen in Maasmechelen (Provinz Limburg) bleibt verboten. Das Berufungsgericht hat mit dieser Entscheidung ein vorheriges Urteil außer Kraft gesetzt. Auf eine Klage hin hatte das Zivilgericht in Tongeren das Kopftuchverbot an den betroffenen Schulen aufgehoben.
Laut dem Berufungsgericht sei das Verbot religiöser Symbole an öffentlichen Schulen erforderlich, da diese in der Vergangenheit den Frieden gestört und Gruppendruck verursacht hätten. „Die Schülerinnen sollten in der Lage sein, ihre Persönlichkeit in einem freien Umfeld zu entwickeln, einschließlich ihrer religiösen Sichtweisen, sodass sie ihre und andere persönliche Ansichten über die Identität entwickeln können. Darüber hinaus wird ein solches Bildungsumfeld die Freiheit der Eltern bewahren, die Schule zu wählen. Eltern, die eine öffentliche Schule bevorzugen, können so sicherstellen, dass ihre Kinder in einem neutralen Umfeld ohne sozialen Druck oder religiöse Propaganda aufwachsen“, so die Argumentation.
Der flämische regionale Bildungsminister Ben Weyts (N-VA) unterstützt die Entscheidung des Gerichts, wie er in einer Erklärung zu dem Thema mitteilte. Dieses Thema solle nun geschlossen werden. „Die religiösen Symbole von lösten eine ausreichende Debatte aus. Lassen Sie uns einen Strich auf diese Diskussion ziehen“, so Weyts. Diese Polemik funktioniere nur für diejenigen, die Extremismus unterstützten.
Die Eltern von elf Schülerinnen aus zwei Sekundarstufen in Maasmecheln zogen Anfang 2018 vor Gericht, um gegen das allgemeine Kopftuchverbot zu klagen. Sie wollten, dass ihre Kinder ein Kopftuch in der Schule tragen dürfen. Das Zivilgericht in Tongeren entschied, dass das Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit verstoße und die elf Schülerinnen ein Kopftuch in ihrer Schule tragen dürfen.
Das Gericht hatte Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihr Urteil einfließen lassen. „Diese verpflichtet alle europäischen Mitgliedstaaten, also auch Belgien, ihren Bürgern die Ausübung der Religionsfreiheit in vollem Umfang zu erlauben“, wurde Richterin Ariane Braccio zitiert. Es gebe Ausnahmen, doch die seien in diesem Fall nicht zutreffend. Dabei wurde das allgemein geltende Kopftuchverbot in Flandern jedoch nicht abgeschafft.