Die nordrhein-westfälische Landesregierung möchte für die erste Gastarbeiter-Generation die rechtlichen Hürden bei der Einbürgerung absenken.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung drängt darauf, für die erste Gastarbeiter-Generation die rechtlichen Hürden bei der Einbürgerung abzusenken. Die Gründe dafür seien „die Anerkennung der Lebensleistung und Wertschätzung“ der ersten Einwanderergeneration, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) am Mittwoch auf eine AfD-Anfrage. Zugleich wies Stamp Behauptungen der Partei zurück, dass die Landesregierung „Sonderregelungen“ speziell für die Einbürgerung der ersten türkischen Gastarbeitergeneration schaffen wolle.
Bei den Erleichterungen gehe es um alle Angehörigen der ersten Einwanderergeneration, betonte der Minister. Zwar bildeten türkische Staatsangehörige hier die prozentual größte Gruppe. Die geplanten Neureglungen sollten aber auch auf Personen aus Italien, Spanien, Griechenland, Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien Anwendung finden. Da das Staatsangehörigkeitsrecht in der Zuständigkeit des Bundes liege, setze sich die NRW-Landesregierung derzeit auf Bundesebene für die entsprechenden Erleichterungen ein. Nach Medienberichten soll dabei vor allem auf den obligatorischen Einbürgerungstest verzichtet werden.
Mit ihrer besonderen Lebensleistung hätten die Angehörigen der ersten Einwandergeneration „einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung Deutschlands“ erbracht, erklärte Stamp. Dies werde im geltenden Einbürgerungsrecht bisher nicht ausreichend honoriert. Zu der Anzahl der Personen, für die eine vereinfachte Einbürgerung gelten würde, könne die Landesregierung bisher keine Angaben machen. (KNA, iQ)