Der Internationale Gerichtshof hat Myanmar zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Ein Völkermord müsse verhindert werden.
Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof Myanmar zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Damit gab das höchste UN-Gericht am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern. Auch müsse das Land dafür sorgen, dass das Militär die Rohingya nicht verfolge.
Gambia hatte sich bei der Klage auf die Völkermord-Konvention und einen Bericht der UN berufen. Soldaten Myanmars hatten demnach seit 2016 Tausende Menschen ermordet, Dörfer zerstört, Frauen und Kinder vergewaltigt und mehr als 700.000 Menschen in die Flucht getrieben. Der grundlegenden Argumentation folgte das Gericht. Gambia hatte zunächst beantragt, das Haager Gericht solle „vorläufige Maßnahmen“ zum Schutz der Rohingya in Myanmar anordnen.
Das Urteil ist zunächst nur eine Vorentscheidung, wird aber als wichtiges Signal bewertet. Wann das Hauptverfahren beginnt, ist noch unklar.
Die Regierungschefin Myanmars, die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi hatte vor dem Gericht alle Völkermord-Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Sie räumte lediglich ein, es sei „nicht ausgeschlossen, dass Angehörige der Verteidigungskräfte in einigen Fällen unter Missachtung des humanitären Völkerrechts unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben oder dass sie nicht klar genug zwischen Kämpfern … und Zivilisten unterschieden haben“. Angriffe der kleinen, schlecht bewaffneten „Rohingya-Rebellengruppe ARSA“ auf Polizeiposten waren im August 2017 der Auslöser zur gewaltsamen und blutigen Vertreibung von rund 740.000 Rohingya nach Bangladesch.
Diese Sicht der Dinge untermauerte zu Wochenbeginn die von Myanmars Regierung eingesetzte „unabhängige“ Untersuchungskommission zum Einsatz der Armee in Rakhine. Es habe keinen „vorsätzlichen Völkermord“ gegeben, hieß es im 463 Seiten umfassenden Abschlussbericht. Die Kommission räumt jedoch ein, dass „Kriegsverbrechen, schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das innerstaatliche Recht stattgefunden haben“. (dpa, iQ)