Kopftuchverbot

Gutachten: Kopftuch im Islamunterricht thematisieren

NRW diskutiert über ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Nun wurde ein Gutachten veröffentlicht. Eine definitive Entscheidung gibt es nicht.

03
02
2020
Unterricht
Symbolbild: Unterricht © pixabay.com, bearbeitet by iQ.

Das Zentrum für Türkeistudien plädiert dafür, das Thema des Kopftuchtragens künftig im Islamunterricht intensiv zu thematisieren. So könnten Mädchen vor „Übersexualisierung“ geschützt werden, schreibt der Leiter des Essener Zentrums, Hacı-Halil Uslucan, in einem am Montag veröffentlichten Gutachten für den nordrhein-westfälischen Landtag. Selbstbestimmung auch in religiöser Hinsicht müsse im Islamunterricht auch in Bezug auf das Kopftuch diskutiert werden. Den muslimischen Mädchen müsse vermittelt werden, „dass die Entscheidung darüber, wann sie was anziehen wollen, ihnen überlassen ist“.

Wenn Eltern und Erzieher sich für das Kopftuchtragen stark machten, sollten nach Auffassung von Uslucan theologische Argumente eingebracht werden. Ein spirituelles Argument könne die Demut vor Gott sein. Hierzu seien innerislamische Debatten notwendig, um vor allem einer gewissen Übersexualisierung entgegenzuwirken. 80 Prozent der türkischen Frauen in Deutschland trügen das Kopftuch aus familiärer Tradition und religiöser Überzeugung. Nur bei 18 Prozent gebe es politische Motive.

Gleiche Verwirklichungsschancen für alle

Häufig argumentierten muslimische Eltern damit, dass das Kopftuchtragen Mädchen und junge Frauen vor sexuellen Übergriffen schützen solle, so Uslucan, der auch Professor für moderne Türkeistudien an der Universität Duisburg-Essen ist. Die Schulen stünden oft vor dem Problem, dass diese Eltern kaum die sprachlichen Kompetenzen hätten, um mit den Lehrkräften einen Dialog auf Augenhöhe zu führen. Grundsätzlich verlange die Idee der Gleichheit, dass Religionen und Nicht-Religionen mit ihren entsprechenden Praktiken an den Schulen gleiche Verwirklichungschancen haben müssten.

Nach den Untersuchungen des Zentrums spielt bei der religiösen Sozialisation neben dem Elternhaus die Moschee eine zentrale Rolle. 47,3 Prozent der muslimischen Grundschüler besuchten außerhalb der Schule einen Religionsunterricht in der Moschee, davon 40 Prozent zwei Mal in der Woche. In den meisten Moscheen müssten auch Mädchen im Vorschulalter während des Gebets und des Koranunterrichts ein Kopftuch tragen.

Der entwicklungspsychologische Teil des Gutachtens greift die Frage auf, welche Beziehungen praktizierte Religiosität zu Fragen gesellschaftlicher Integration haben. Das Gutachten schließt mit einigen Empfehlungen für die konkrete Integrationspolitik, aber auch zum Umgang mit kulturell-religiöser Vielfalt in Bildungskontexten. Es versteht sich nicht als eine definitive Entscheidung für oder gegen das Kopftuchtragen, sondern versucht Standpunkte und Argumente innerhalb dieses Diskursfeldes aus einer entwicklungspsychologischen Perspektive zu bündeln. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Prinzessin Rosa sagt:
Ja, klar tragen sie während des Gebets oder dem Koranunterricht ein Kopftuch. Das ist normal. Das ist für und vor Gott und nicht wegen der Jungs oder Männer.
05.02.20
18:15