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Schleswig-Holstein

Aktionsbündnis begrüßt Entscheidung zu Verschleierungsverbot

Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen begrüßt die Haltung der Grünen, die sich gegen ein Verschleierungsverbot an Universitäten entschieden hatten. 

07
02
2020
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Professorin, Dozentin, Diskriminierung
Diskriminierung, Dozentin , Hörsaal © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach einjähriger Beratung entschied die Fraktion im Landtag-Schleswig Holstein gegen ein Verschleierungsverbot. Ein Gesetzesentwurf war in den Landtag eingebracht worden, der das Tragen von Gesichtsverhüllungen insgesamt verbieten sollte. Im Rahmen einer mündlichen und schriftlichen Anhörung wurden zahlreiche Vertreter und Vertreterinnen um ihre Position gebeten. Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AmF) begrüßt die Entscheidung des Landtages.

„Wir beglückwünschen die Grünenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein zu ihrer Entscheidung, die wir nicht als ‚Pro-Niqab-Entscheidung‘ betrachten, sondern für die gleichberechtigte Inanspruchnahme von Grundrechten und für eine vielfältige, tolerante und egalitäre Gesellschaft“, hieß es in einer Mitteilung des AmF.

Keine Unterdrückung, sondern Freiheit

Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen freue sich ebenfalls darüber, dass sie in diesem Entscheidungsfindungsprozess mitwirken durften und ihre Argumente, die sie sowohl in der schriftlichen als auch mündlichen Anhörung vortrugen, gehört wurden.

„Als Aktionsbündnis muslimischer Frauen e.V. haben wir uns in dieser Anhörung deutlich gegen ein gesetzliches Verbot positioniert: Die Religionsfreiheit der Studentinnen muss so lange Vorrang haben, wie keine anderen Grundrechte oder Verfassungsgüter betroffen sind. Die Lehrfreiheit der Dozenten und Dozentinnen war dabei nicht betroffen, da die Anwesenheit einer niqabtragenden Studentin der freien Ausgestaltung von Lehrveranstaltungen keinen Abbruch tut. In konkreten Fällen der Eigengefährdung, wie Laborübungen oder der notwendigen Identifikation vor Prüfungen, müssen Ausnahmen natürlich möglich sein“ hieß es weiter.

Es sei außerdem verfehlt, den Verbotsgrund in der Bedeutung des Gesichtsschleiers als Symbol der Unterdrückung und Entmenschlichung der Frau zu sehen, was völlig außer Betracht lasse, dass muslimische Frauen dies aus eigener Entscheidung und Überzeugung tun können.

Einen offenen Diskurs führen

Für die betroffene Kieler Studentin hatte es zunächst zur Folge, dass sie aus weiteren Vorlesungen ausgeschlossen und zu zwei Prüfungen nicht zugelassen wurde. Diese zwangsweise nicht-absolvierten Prüfungen wurden als zwei Fehlversuche gewertet, worauf die Betroffene dagegen Widerspruch erhob. Sie erhielt hierauf zunächst lediglich eine entsprechende informelle Zusage, gewann im weiteren Verlauf jedoch noch das Widerspruchsverfahren gegen die Universität.

Die Kieler Studentin äußert sich ebenfalls zu den jüngsten Entwicklungen: „Auch ich als Betroffene bin selbstverständlicher Weise froh über den Erfolg unserseits und über das nicht zustande gekommene Verschleierungsverbot. Ich hoffe, dass wir in Zukunft nicht mehr über einzelne Verbote streiten müssen, sondern ein offener Diskurs auf Augenhöhe stattfinden kann und Muslime und Musliminnen sich nicht für das Ausleben ihrer Religion rechtfertigen müssen.“