Trotz rechtlicher Hürden für ein Burkaverbot will Sachsen-Anhalt die Vollverschleierung im Unterricht verbieten. Ein Verbot hätte jedoch negative Folgen.
In der Debatte um ein Verbot von Vollverschleierung an Schulen und Universitäten hat sich der Politikwissenschaftler Ulrich Willems gegen eine solche Vorschrift für Schülerinnen und Studentinnen ausgesprochen. Ein generelles Burkaverbot hätte nur negative Folgen, erklärte der Münsteraner Wissenschaftler am Freitag dem Deutschlandfunk.
Er regte außerdem an, die Motive der gesellschaftlichen Debatte über Vollverschleierung zu hinterfragen. Man dürfe dabei nicht vergessen, dass nur sehr wenige jungen Frauen in der Schule einen Gesichtsschleier trügen.
Hinter der Burka-Debatte vermutet der Politikwissenschaftler die Angst vieler Politiker vor der rechtspopulistischen Partei AfD. Man wolle der AfD nicht das Feld überlassen und „dann macht man es halt selber“, so Willems. Der Politologe hält darüber hinaus ein generelles Verbot der Burka wegen dem in der Verfassung verankerten Recht auf Religionsfreiheit für kaum durchsetzbar.
Trotz dieser Rechtslage will die Landesregierung Sachsen-Anhalts in diesem Frühjahr das Burkaverbot an Schulen verabschieden. Der Gesetzentwurf dafür werde voraussichtlich im März ins Parlament eingebracht.
„Das Verschleiern oder Verhüllen des Gesichts widerspricht der Funktion der Schule als Ort der offenen Kommunikation und der Integration“, hieß es in dem Entwurf aus dem Januar 2018. Außerdem soll auch die Verschleierung bei Wahlen verboten werden.
Das Gesetz zielt unter anderem auf arabische Gesichtsschleier (Nikab) und afghanische Ganzkörpergewänder mit Sichtgitter (Burka) ab. Die Linke hatte bei der ersten Beratung des Entwurfs zu Bedenken gegeben, dass in Sachsen-Anhalt kaum Frauen Burkas oder Nikabs trügen.
Als Alternative zu einem Verbot könne man Schulen und Universitäten gesetzlich dazu bevollmächtigen, solche Angelegenheiten selber zu entscheiden, so Willems weiter. Ein Vorbild könnte nach Ansicht des Politikwissenschaftlers die Situation in Großbritannien sein. Dort habe man auf ein Verbot religiöser Symbole verzichtet.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hatte am vergangenen Montag eine Beschwerde der Hansestadt abgewiesen. Die Stadt war mit einem Unterrichtsverbot für eine Schülerin gescheitert, die im Unterricht einen Nikab trägt. Die Richter betonten, es gebe keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Gesichtsschleiers. Hamburg will nun sein Schulgesetz dementsprechend ändern. Im Zuge der Debatte kündigten außerdem Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg an, ihr Schulgesetz entsprechend anpassen zu wollen. (KNA, dpa, iQ)