Für ihr Studium als Ergotherapeutin muss eine Muslimin ein Praktikum im Marienhospital in Herne absolvieren. Schon am ersten Tag wird sie nach Hause geschickt – wegen ihres Kopftuchs.
Eigentlich wollte Frau Z. nur ein 5-tägiges Praktikum im Bereich Ergotherapie im Marienhospital in Herne absolvieren. Doch das Krankenhaus schickte die muslimische Studentin bereits am ersten Tag nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.
Bereits am ersten Tag wurde sie von der leitenden Ergotherapeutin auf ihr Kopftuch angesprochen und gefragt, ob sie vorhabe, mit dem Kopftuch zu arbeiten oder ob sie es für die Arbeit abnehme. „Natürlich habe ich gesagt, dass ich das Kopftuch nicht abnehmen werde. Daraufhin sagte die Ergotherapeutin, dass ihr die Hände gebunden seien und sie es mir nicht erlauben könne, dort zu arbeiten“, gibt die Studentin ihr Gespräch mit der Ergotherapeutin gegenüber IslamiQ wieder. Nach diesem Gespräch habe die sie das Krankenhaus verlassen.
Frau Z. ist Studentin an der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Das Marienhospital ist offizieller Kooperationspartner der Hochschule. Die Praktikumsstelle wurde ihr seitens der Hochschule zugeteilt. Wie die Studentin IslamiQ mitteilt, habe die Hochschule Verständnis gezeigt und ihr mitgeteilt, dass sie Diskriminierung nicht hinnehmen muss.
„Das Tragen eines Kopftuches ist in unseren Einrichtungen nicht erlaubt“, erklärte Theo Freitag, Geschäftsführer, St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr, auf Anfrage von IslamiQ. Das Krankenhaus sehe es als Aufgabe ihren Patienten die beste medizinische und pflegerische Versorgung zukommen zu lassen – unabhängig von deren Religionszughörigkeit. Unvoreingenommenheit und Zuwendung seien im Kontakt mit den Patienten wichtig. „Entsprechend erwarten wir von unseren Mitarbeitern ein neutrales Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, an dem die Behandlung der Patienten im Fokus steht. Symbolische Glaubensbekenntnisse haben keinen Vorrang am Arbeitsplatz“, so Freitag.
„Ich habe mich für ein Studium entschieden, bei dem Menschen, ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit an erster Stelle stehen. Ich habe mich für einen Beruf entschieden, um Menschen zu helfen, die beeinträchtigt sind. Ein sozialer Beruf. Beim Ausüben dieses Berufs von ausgebildeten Ergotherapeuten gehindert zu werden, ist ein Armutszeugnis“, erklärt Frau Z. weiter.
Die junge Studentin möchte gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen. „Es ging hier um ein 5-tägiges Praktikum. Das ist Rassismus, das ist Diskriminierung. Und es verletzt die Würde des Menschen!“ Derweil wurde Frau Z. ein neues Krankenhaus für ihr Praktikum zugeteilt. Den ersten Praktikumstag, den sie wegen ihres Kopftuchs verpasst hat, werde sie in ihren Ferien nachholen müssen.