Im Mai 2019 wird auf die Räume der IGMG-Moschee in Hagen ein Brandanschlag verübt. Nun wurde der Täter zu einer Haftstrafe verurteilt.
Ein 53-jähriger Mann muss wegen eines Brandanschlags auf die Ulu-Moschee der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in Hagen ins Gefängnis. Das Schwurgericht in Hagen verurteilte ihn am Montag wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Der Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Die Hagener Ulu-Moschee wurde am 25.05.2019 Opfer eines Brandanschlags. Insgesamt wurden sechs Müllcontainer in der Elberfelder Straße mit einer Zigarettenkippe in Brand gesetzt. Zum Glück breitete sich das Feuer nicht auf das Gebäude aus, so dass Schlimmeres verhindern werden konnte.
Unmittelbar vor dem Brandanschlag hatte laut Polizei ein Mann mit zwei Hunden den Durchgang der Moschee betreten und war kurz darauf wieder herausgekommen. Nach Hinweisen von Zeugen hatte die Polizei dann einen 53-Jährigen Mann am Hauptbahnhof in Hagen festgenommen, auf den die Beschreibung passte.
Obwohl weiterhin ein Tatverdacht gegen ihn bestand, wurde er nach kurzer Zeit wieder freigelassen, da laut Polizei kein Haftgrund bestand. Auch ging die Polizei anfangs nicht von einer rassistisch motivierten Tat aus. Aufgrund des Gutachtens eines Brandsachverständigen ergab sich der Verdacht, dass der 53-Jährige den Brand vorsätzlich herbeigeführt habe. Auf dieser Grundlage bewerte die Staatsanwaltschaft Hagen den Fall als besonders schwere Brandstiftung und versuchten Mord.
„Wir begrüßen die Verurteilung des Brandstifters. Es ist eher selten, dass Personen, die Straftaten gegenüber Musliminnen und Muslimen sowie ihren Einrichtungen verüben, ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). In den meisten Fällen werden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt, die Täter kommen unbehelligt davon.
Die Aufklärungsquote von islamfeindlich motivierten Straftaten sei nach wie vor erschreckend niedrig. Auch deshalb werden die meisten Straftaten von den Betroffenen oft nicht zur Anzeige gebracht. Sie gehen davon aus, dass die Täter ohnehin nicht ermittelt werden. „Das sind fatale Entwicklungen: Opfer werden alleine gelassen, die Täter gestärkt oder kommen mit milden Strafen davon“, so Altaş abschließend.