Urteil

Fitnessstudio muss Entschädigung an Muslimin zahlen

Ein Fitnessstudio in Schleswig-Holstein verbietet einer Muslimin mit einem Kopftuch zu trainieren. Daraufhin klagte sie. Nun bekommt die Muslimin Recht.

17
02
2020
Kein Kopftuch im Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Ein Fitnessstudio in Oststeinbeck (Schleswig-Holstein) muss einer Muslimin Schadensersatz zahlen. Medienberichten zufolge verlangte das Fitnessstudios von einer Muslimin beim Training ihr Kopftuch abzulegen und begründet dies mit Versicherungsgründen. Allerdings wurde dies der muslimischen Kundin erst nach Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt. Daraufhin verklagte die Muslimin das Fitnessstudio auf Schadensersatz.

Wie das Amtsgericht in Reinbeck kürzlich mitteilte, gab sie der Muslimin Recht und erkannte ihr eine Entschädigung von 1000 Euro zu. „Daraus schöpfe ich sehr viel Kraft, im Recht zu sein. Diese Machtlosigkeit ist nicht mehr da und ich fühle mich auch nicht mehr als Opfer“, wird die junge Muslimin im Focus zitiert.

Kopftuchverbot im Fitnessstudio – kein Einzelfall

Immer wieder kommt es zu Kopftuchverboten in Fitnessstudios. Erst im Februar vergangenen Jahres wurde eine Muslimin in Hannover während des Trainings von einem Mitarbeiter aufgefordert das Kopftuch abzulegen. Als sich die 35-jährige Kundin weigerte das Kopftuch abzulegen, musste sie das Studio verlassen. Das Fitnessstudio begründet dieses Verbot mit dem Sicherheitsrisiko, das beim Tragen von Kopfbedeckungen bestünde.

Die betroffene Kundin kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Sie trainiere schon seit Jahren in Fitnessstudios. Ihr Kopftuch sei nie problematisiert worden. Sogar bei internationalen Sportereignissen wie den Olympischen Spielen sei das Tragen von Kopftüchern erlaubt.

 

 

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Ein erfreuliches Urteil.
17.02.20
19:45
Ute Fabel sagt:
Betont sei, dass es sich hierbei um einen rein vertragsrechtlichen Schadenersatzanspruch und keinen wegen "Diskriminierung" handelt. Die Kundin wurde bei Vertragsabschuss nicht ausreichend über die Konditionen aufgeklärt. Für die Zukunft würde ich diesem Fitnesscenter und anderen Freizeitbetrieben raten, ein religiös, weltanschaulich, politisch und philosophisch neutrales Erscheinungsbild der Kunden zum Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen und diese auf die Rückseite des Anmeldeformulars zu drucken. Ein aufdringliches Zuschaustellen des Glaubens oder Unglaubens sowie einer rechten oder linken Gesinnung halte ich in einem Fitnesscenter einfach für eine Belästigung - völlig unabhängig von möglichen Sicherheitsbedenken.
18.02.20
8:12
Prinzessin Rosa sagt:
Das Kopftuchtragen ist kein „aufdringliches“ Zurschaustellen des Glaubens.
11.07.20
13:57
Jessica sagt:
Doch, Prinzessin Rosa, es ist ein aufdringliches Zuschaustellen des Glaubens, 💯. In Europa haben die Frauen jahrelang für Gleichstellung, für Emanzipation gekämpft. Da kommt der Islss an m mit seinen religiösen Einschränkungen, die Frau soll sich züchtig kleiden, sie soll ihre Haare bedecken, damit kein Reiz da ist - die Männer haben es nicht gelernt, sich zu beherrschen, siehe Köln 2015. Diese Frauen demonstrieren ihr „übertriebene Moralvorstellungen“, gegenüber Frauen anderer Religionsgemeinschaften, aber gleichzeitig ihre Unterwürfigkeit gegenüber Männern oder ihrer Familie, die veraltete, festgefahrene Traditionen konform ihrer Religion ausleben. Es gehört zwar nicht in unsere moderne Gesellschaft, aber auch wenn es Im großen Ganzen toleriert wird, heißt es nicht, dass im Bereichen, in denen andere Regeln herrschen, ihre Ansichten aufzwingen dürfen. Sie sollen ruhig ihre Kopftücher tragen, aber in den Fitnessstudios, wo die Regeln es nicht erlauben, sollen sie ihre Tücher ablegen, oder anderswo trainieren. Es gibt genug Möglichkeiten.
05.06.21
21:13