Bundesverfassungsgericht

Gesetzgeber darf Kopftuch bei Rechtsreferendarinnen verbieten

Juristen im Vorbereitungsdienst sollen sich im Gerichtssaal auch in praktischen Aufgaben üben. In Hessen ist das nur ohne Kopftuch erlaubt – zu Recht, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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02
2020
Kopftuch, Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © Mehr Demokratie @ flickr.com (CC 2.0), bearb. iQ.

Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. Ein Kopftuchverbot ist demnach aber nicht zwingend. (Az. 2 BvR 1333/17)

Geklagt hatte eine in Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Sie hatte im Januar 2017 ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten. In Hessen können Referendarinnen ihre Ausbildung zwar mit Kopftuch machen. Sie dürfen damit aber keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie Verhandlungen nicht wie die anderen Referendare von der Richterbank verfolgen dürfen, sondern sich in den Zuschauerraum setzen müssen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweise aufnehmen.

Dagegen hatte die 1982 geborene Frau erst vergeblich Beschwerde eingelegt und dann vor den Verwaltungsgerichten geklagt. Schließlich reichte sie Verfassungsbeschwerde ein – am Ende ohne Erfolg.

Richter: Kopftuchverbot ist gerechtfertigt

Das Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, entschieden die Richter. Dies sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt – etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Anders als etwa in der Schule trete der Staat dem Bürger in der Justiz klassisch-hoheitlich gegenüber. Das Verbot ist für die Richter aber nicht zwingend. Keine der konkurrierenden Rechtspositionen sei von überragendem Gewicht.

Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin haben ähnliche Vorschriften. In anderen Ländern ist die Frage gar nicht geregelt, weil sich das Problem entweder noch nie stellte oder sich im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung fand. (dpa, iQ)

Leserkommentare

grege sagt:
mir kommen die Tränen, in meinem Job kann ich mich auch nicht so kleiden, wie ich will
02.03.20
17:44
Ute Fabel sagt:
@Dilaver Celik: Keine Muslim muss ihr Kopftuch ablegen. Wenn sie das nicht tun will, kann sie aber nicht für die staatliche Justiz arbeiten. Kein Nichtmuslim muss sich die Schuhe ausziehen. Wenn er das nicht, wird er leider am Tag der offenen Moschee nicht teilnehmen können.
03.03.20
10:20
Johannes Disch sagt:
Die Verbände stilisieren das Kopftuch zu einem Symbol der (Religions)Freiheit. Nichts könnte irreführender sein. Auch Kopftuch-Fans sollten sich vergegenwärtigen, dass es ein durchaus zwiespältiges Kleidungsstück ist, das häufig zur Unterdrückung von Frauen eingesetzt wird, natürlich in islamischen Staaten. So wurde 2019 im Iran Mewida Mohawed zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil sie sich weigerte, ein Kopftuch zu tragen. Die Bezeichnung "mittelalterlich" für dieses Urteil wäre unzutreffend, da der Islam im Mittelalter weiter war als heute im Jahre 2020.
04.03.20
12:54
Kafira sagt:
Liebe Leser, Dilaver Celik meint: " Von einer Muslima zu verlangen, ihr Kopftuch abzulegen, zeugt von Dummdreistigkeit. Sonst nichts. " -------- Nicht so hitzig mit den jungen Pferden, Herr Celic. Niemand verlangt Unmögliches von einer gutgläubigen KopftuchFrau. Allerdings kann die Unverbesserlich sture nicht beides haben: Richterbank UND Kopftuc. Darum ging es hier. Kafira
04.03.20
21:38
Dilaver Çelik sagt:
@Johannes Disch Das ist nicht Ihr Haus und Sie können sich Ihre Regeln sonst wohin stecken. Das Kopftuch ist unverbietbar. Kopftuchverbote sind gegenstandslos und das Gerichtsurteil null und nichtig. Jegliche Umsetzung von Kopftuchverboten wird zu erbittertem Widerstand führen. Und zwar mit Erfolg. Und diejenigen, die Kopftücher verbieten sowie derartige Verbote unterstützen, werden eines Tages dafür zur Rechenschaft gezogen, so dass sie es bitter bereuen werden. Merken Sie sich das für die Zukunft.
05.03.20
11:54
Dilaver Çelik sagt:
Gegen dieses Gerichtsurteil gilt ein einfaches Prinzip, das es konsequent zu umsetzen gilt: 1. Ich akzeptiere das nicht. 2. Ich praktiziere das nicht / Ich halte mich nicht daran. 3. Ich will das nicht. Egal welche Konsequenzen das für uns hat. Wir lassen uns weder von solchen Gerichtsurteilen einschüchtern, noch von Terroranschlägen wie in Hanau. Unser Kopftuch. Unsere Würde. Kommt damit klar.
05.03.20
12:14
Johannes Disch sagt:
@Dilaver (05.03.2020, 11:54 und 05.03.2020, 12:14) -- "Das Kopftuch ist unverbietbar" (Dilaver) Falsch. Unsere Rechtsordnung sieht das nun mal anders. Und dass Sie diese nicht akzeptieren, das ist bedenklich und schade. Eine demokratische Haltung ist das jedenfalls nicht.. Ihr angeblich "einfaches Prinzip" gegen dieses Urteil (05.03.3030, 12:14). würde dazu führen, dass die Referendarin ihre Ausbildung abbrechen muss, würde sie sich an ihren Ratschlag halten. Man kann nur hoffen, Sie ist klüger und hält sich an das Urteil. -- "Unser Kopftuch. Unsere Würde. Kommt damit klar." (Dilaver) Das tun wir. Wir kommen damit problemlos klar. Wir verbieten es, wenn wir es für angebracht halten.
07.03.20
18:24
Johannes Disch sagt:
@Dilaver (ß5.03.2020, 11:54) -- "Das ist nicht ihr Haus. Und sie können sich ihre Regeln sonst wo hinstecken." (Dilaver) Wow. Da kann einer ja vor Kraft kaum noch laufen. Was glauben sie denn, wem dieses Haus gehört? Da sind wir mal auf die Antwort gespannt. Natürlich ist es unser Haus. Hier gelten unsere Regeln und Gesetze. Und jeder, der in diesem Haus lebt, hat sich daran zu halten. Auch Muslime. Und wir legen den Freiraum, aber auch die Grenzen der Religionsfreiheit fest. Und wenn sie sich nicht an unsere Regeln und Gesetze halten, dann wird Ihnen der deutsche Rechtsstaat gehörig auf die Finger hauen. Im Übrigen ist ihre Haltung auch sehr unislamisch. Der Islam hält Muslime an, sich an die Regeln und Gesetze des Landes zu halten, in dem sie leben. Wem unsere Regeln und Gesetze nicht passen, der muss nicht hier bleiben. Aber so lange er hier lebt, hat er sich daran zu halten.
07.03.20
18:34
grege sagt:
Widestand durch Dilaver, der Schiss hat, in einem islamischen Land zu leben, dass ich nicht lache.??? Hier spricht ein Hündchen, das gerade den Hund anbellt. Wenn Muslime wie Dilaver hier in in Deutschland keine Gerichtsurteile respektieren, verleiht er der Gesinnung der AFD die perfekte Legitimation.
07.03.20
20:52
Dilaver Çelik sagt:
Grege, es reicht! Suchen Sie sich jemand anderen zum spielen.
08.03.20
13:58
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