In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden die Außenwände der Assalam Moschee in Schwerin beschmiert. Der Staatsschutz ermittelt.
In der Nacht vom Samstag zum Sonntag kam es zu Sachbeschädigungen an der Assalam Moschee des „Islamischen Bundes“ in der Von-Stauffenberg-Straße 29 in Schwerin. Wie ein Polizeisprecher am Sonntag erklärte, hatten Unbekannte das Gebäude des „Islamischen Bundes“ im Stadtteil Großer Dreesch mit gelber Farbe beschmiert. Dabei sei fünf Mal „AfD“ und die Zahl „61“ gesprüht worden. Ein Mitglied des Islamischen Bundes habe den Vorfall am Sonntag gemeldet und wollte das ganze beseitigen lassen. Nach ersten Ermittlungen sollen die Schmierereien in der Nacht zu Sonntag aufgebracht worden sein. Die Moschee befindet sich in einer ehemaligen Kindertagesstätte. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Gegenüber IslamiQ teilte die Pressestelle der Polizei Schwerin mit, dass aktuell in alle Richtungen ermittelt werde. Auf die Frage, ob es ein rechtsextremistischer Angriff sei, wurden keine weiteren Angaben seitens der Polizeisprecherin gegeben. Auch die Frage, ob man weitere Sicherheitsmaßnahmen plane, wurde nicht beantwortet.
Bereits am Wochenende wurde eine Moschee in Bremen und Darmstadt angegriffen. Dem Brief an die Bremer Fatih Moschee der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) mit einem bisher unbekannten Pulver hatten die Absender auch ein Schreiben mit „rechtsextremistischem Inhalt“ beigelegt. Dies teilte die Polizei in der Hansestadt am Samstagabend mit. „Wer ihn abgab, wer die Täter sind, das wissen wir noch nicht“, sagte ein Beamter.
Am selben Samstagmorgen wurde an der Zentralmoschee der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) in Darmstadt von bisher Unbekannten die Scheibe eingeschlagen. Die Ermittlungen dauern an. Die regelmäßig am Wochenende stattfindenden Kurse wurden nicht abgesagt. Im Mai 2017 wurde diese Moschee auf ähnliche Art und Weise angegriffen. Die vier unbekannten, maskierten Täter hatten die Scheiben des Gebäudes eingeschlagen. Die Polizei Darmstadt hatte diesen Angriff nicht als einen Moscheeangriff kommuniziert, sondern als einen „Sachschaden am Privateigentum einer Religionsgemeinschaft“. Das führte zu unterschiedlicher Kritik. (dpa/iQ)