Niedersachsen

Niedersachsen will religiöse Symbole aus Gerichtsdienst verbannen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen sieht sich niedersächsische Justizministerin im geplanten Verbot religiöser Symbole gestärkt.

04
03
2020
Gerichtsurteil Pflegefamilie, Schülerin
Symbolbild: Urteil, Schülerin © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen sieht sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) im geplanten Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Staatsanwälte und Richter gestärkt. „Die Neutralität der Justiz ist gerade in unserer multikulturellen und multireligiösen Welt ein überragend hohes Gut für unsere Demokratie“, sagte Havliza am Donnerstag. Die Justiz entscheide über existenzielle Sachverhalte und sei dabei alleine an Recht und Gesetz gebunden. „Für die Bürgerinnen und Bürger darf daran kein Zweifel bestehen.“ Deshalb müsse die innere Neutralität auch nach außen zum Ausdruck kommen.

Über das niedersächsische Gesetz zum Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte hat der Landtag im vergangenen Jahr beraten. Das Parlament werde die Regelung in Kürze verabschieden, teilte das Ministerium mit. Bislang gab es in Niedersachsen keine Richterin, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies sei bislang am jeweiligen Ort mit Richtern und Gerichtsleitung diskutiert worden, oft mit dem Ergebnis eines Kopftuchverbots, so das Ministerium.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag zugebilligt, muslimischen Rechtsreferendarinnen bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten. Ein Kopftuchverbot ist demnach aber nicht zwingend.

Muslimische Vertreter sehen darin Symbolpolitik

Islamische Religionsgemeinschaften sahen bereits den Gesetzesentwurf der Landesregierung vom vergangenen Jahr kritisch. „Das Gesetz diskriminiert Personen, die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen. Es wird ihnen unterstellt, in ihrer Amtsübung nicht neutral, unparteiisch oder unabhängig agieren zu können“, kritisiert der Vorsitzende der Schura-Niedersachsen, Recep Bilgen gegenüber IslamiQ. Außerdem liege hier eine Verletzung mehrerer Grundrechte wie die Religionsfreiheit oder die Berufsfreiheit vor. Das Verbot von religiösen Kleidungsstücken stelle für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot als Richter dar, meint Bilgen weiter.

Der DITIB-Landesverband in Niedersachsen und Bremen sieht in dem Gesetzesentwurf eine „Symbolpolitik“ und eine „Scheindebatte“ der Landesregierung, die in Zeiten vermehrter Übergriffe auf Frauen mit Kopftuch unangebracht sei. „Fraglich ist, dass derzeit Debatten seitens der CDU in Niedersachsen geführt werden, für die es keinen Anlass gibt, erklärt die Geschäftsführerin Emine Oğuz auf Anfrage von IslamiQ. Probleme aus der Praxis seien derzeit nicht bekannt. Dies führe bei den Muslimen nur zu weiterem Vertrauensverlust in die Politik und weiteren Ausgrenzung von Muslimen in der Gesellschaft. „Die Ängste und Nöte werden nicht ernst genommen, sondern Themen der AfD werden für sich beansprucht“, erklärt Oğuz kritisch. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Derartige Verbote sind a priori null und nichtig sowie keinesfalls hinnehmbar. Werden sie rechtskräftig, wird aktiver sowie passiver Widerstand dagegen zur Bürgerpflicht. Und zwar bis zur endgültigen Abschaffung von solchen Verboten, die religiöse Menschen nur diskriminieren und kriminalisieren. Punkt.
05.03.20
11:22
Dilaver Çelik sagt:
Kleine Ergänzung: Das Kopftuch ist unsere rote Linie. Wer auch immer diese rote Linie überschreitet - und sei es auch der Staat - der wird konsequent in seine Schranken verwiesen. Andernfalls bekommt er die Konsequenzen nachhaltig zu spüren, so dass er es am Ende bitter bereut.
05.03.20
13:27
Kritika sagt:
An D. Celic Wer immer eine rote Linie überschreitet -- also das Gesetz bricht -- dem erwartet eine Strafe -- so, dass er es am Ende bitter bereut. ------------- Das sehe ich genauso wie Sie, Hr. Celic. Deshalb sollten KopftuchFrauen AntiKopftuch-Gesetze besser genau befolgen. Denn Gesetze der Bundesrepublik Deutschland stehen über Phrasen in religiöse Schriften. Gruss, Kritika
07.03.20
22:15
Ute Fabel sagt:
@Dilaver Celik: Diese weisen Worte des türkischen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk sollten sich Türken von heute zu ihrer Devise machen: „Der Islam gehört auf den Müllhaufen der Geschichte! Seit mehr als 500 Jahren haben die Regeln und Theorien eines alten Araberscheichs (Mohammed) und die abstrusen Auslegungen von Generationen von unwissenden Moslems in der Türkei sämtliche Zivil- und Strafgesetze festgelegt. Sie haben die Form der Verfassung, die geringsten Handlungen und Gesten eines Bürgers festgesetzt, seine Nahrung, die Stunden für Wachen und Schlafen, Sitten und Gewohnheiten und selbst die intimsten Gedanken. Der Islam, diese absurde Gotteslehre eines unmoralischen Beduinen, ist ein verwesender Kadaver, der unser Leben vergiftet. Die Bevölkerung der türkischen Republik, die Anspruch darauf erhebt, zivilisiert zu sein, muss ihre Zivilisation beweisen, durch ihre Ideen, ihre Mentalität, durch ihr Familienleben und ihre Lebensweise.“
09.03.20
12:54