Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen sieht sich niedersächsische Justizministerin im geplanten Verbot religiöser Symbole gestärkt.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen sieht sich Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) im geplanten Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Staatsanwälte und Richter gestärkt. „Die Neutralität der Justiz ist gerade in unserer multikulturellen und multireligiösen Welt ein überragend hohes Gut für unsere Demokratie“, sagte Havliza am Donnerstag. Die Justiz entscheide über existenzielle Sachverhalte und sei dabei alleine an Recht und Gesetz gebunden. „Für die Bürgerinnen und Bürger darf daran kein Zweifel bestehen.“ Deshalb müsse die innere Neutralität auch nach außen zum Ausdruck kommen.
Über das niedersächsische Gesetz zum Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte hat der Landtag im vergangenen Jahr beraten. Das Parlament werde die Regelung in Kürze verabschieden, teilte das Ministerium mit. Bislang gab es in Niedersachsen keine Richterin, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies sei bislang am jeweiligen Ort mit Richtern und Gerichtsleitung diskutiert worden, oft mit dem Ergebnis eines Kopftuchverbots, so das Ministerium.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag zugebilligt, muslimischen Rechtsreferendarinnen bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal das Tragen eines Kopftuchs zu verbieten. Ein Kopftuchverbot ist demnach aber nicht zwingend.
Islamische Religionsgemeinschaften sahen bereits den Gesetzesentwurf der Landesregierung vom vergangenen Jahr kritisch. „Das Gesetz diskriminiert Personen, die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen. Es wird ihnen unterstellt, in ihrer Amtsübung nicht neutral, unparteiisch oder unabhängig agieren zu können“, kritisiert der Vorsitzende der Schura-Niedersachsen, Recep Bilgen gegenüber IslamiQ. Außerdem liege hier eine Verletzung mehrerer Grundrechte wie die Religionsfreiheit oder die Berufsfreiheit vor. Das Verbot von religiösen Kleidungsstücken stelle für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot als Richter dar, meint Bilgen weiter.
Der DITIB-Landesverband in Niedersachsen und Bremen sieht in dem Gesetzesentwurf eine „Symbolpolitik“ und eine „Scheindebatte“ der Landesregierung, die in Zeiten vermehrter Übergriffe auf Frauen mit Kopftuch unangebracht sei. „Fraglich ist, dass derzeit Debatten seitens der CDU in Niedersachsen geführt werden, für die es keinen Anlass gibt, erklärt die Geschäftsführerin Emine Oğuz auf Anfrage von IslamiQ. Probleme aus der Praxis seien derzeit nicht bekannt. Dies führe bei den Muslimen nur zu weiterem Vertrauensverlust in die Politik und weiteren Ausgrenzung von Muslimen in der Gesellschaft. „Die Ängste und Nöte werden nicht ernst genommen, sondern Themen der AfD werden für sich beansprucht“, erklärt Oğuz kritisch. (dpa, iQ)