Anlässlich der Corona-Maßnahmen haben muslimische Organisationen eine Aktion zur Nachbarschaftshilfe gestartet. Ziel ist es älteren und erkrankten Menschen zu helfen.
Anlässlich der Corona-Maßnahmen haben mehrere muslimische Organisationen auf sozialen Medien eine Aktion zur Nachbarschaftshilfe gestartet. Damit soll älteren und erkrankten Menschen, die eine höhere Gefährdung vor dem Coronavirus aufweisen, Solidarität und Hilfe angeboten werden.
Alle Muslime werden gebeten, Sorgfalt und Rücksicht auf die besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft zu zeigen. Damit sind insbesondere Senioren über 65 mit Vorerkrankungen bzw. schwachem Immunsystem gemeint.
Die Zentralstelle für islamische Wohlfahrt und soziale Arbeit Fudul ruft die Gesellschaft auf, Nachbarschaft und Zusammenhalt zu zeigen. „Vor allem Menschen mit geschwächtem Immunsystem sowie Menschen älteren Alters gehören zu den am stärksten bedrohten Personengruppen bei der Ansteckung von Coronaviren. Um den Schutz in den eigenen vier Wänden zu bewahren, vermeiden sie es rauszugehen.“, heißt es in dem Aufruf. Mit Einkäufen und kleineren Erledigungen könnte zur Entlastung beigetragen werden.
Mit dem Aufruf „Lasst und zusammenhalten und Solidarität zeigen“ auf sozialen Medien ruft der Bund der muslimischen Jugend (BDMJ) dazu auf, älteren und kranken Menschen beim Einkauf zu helfen. Sie könnten Aushänge im Hausflur aufhängen oder Nachrichten in Briefkästen werfen. Die BDMJ stellt eine Vorlage zur Verfügung, wie solch ein Aushang aussehen kann. Damit soll es den Hilfesuchenden leichter fallen, den Kontakt zu finden. Um mehrere Helfer zu koordinieren könnten WhatsApp-Gruppen erstellt werden.
Weiter weist die BDMJ darauf hin, nicht verschwenderisch zu sein und auf „Hamsterkäufe“ zu verzichten. Es reiche, das nötige einzukaufen, damit alle versorgt sind. Es wird darauf hingewiesen, die Richtlinien des Robert Koch-Institut (www.rki.de) weiterhin zu berücksichtigen.
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) appellieren an die Moscheegemeinden, den Anweisungen der örtlichen Gesundheitsämter zu befolgen. „Die Zuständigkeiten im Fall einer bekanntwerdenden Erkrankung eines Mitglieds einer Moscheegemeinde liegt ausschließlich in den Händen des Gemeindevorstandes. Die Gemeinden sind angewiesen worden, die offiziellen Anweisungen der örtlichen Gesundheitsämter zu befolgen“, so Islamrat und IGMG.