Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der IGGÖ auf Richtigstellung des Religionsbekenntnisses auf Zeugnissen und Schulnachrichten zurückgewiesen.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) auf Richtigstellung des Religionsbekenntnisses von „islam. (IGGÖ)“ auf „islam.“ auf Zeugnissen und Schulnachrichten zurückgewiesen.
Die IGGÖ kündigte an einen neuerlichen Individualantrag einzubringen, um eine inhaltliche Auseinandersetzung durch den Verfassungsgerichtshof zu erwirken. Eine Verwendung der Kürzel „IGGÖ“ oder „islam. (IGGÖ)“ als Bezeichnungen für eine Konfession erachte sie keinesfalls als zulässig. Die Rückkehr zur Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit sei für die IGGÖ von höchster Priorität. Weiterhin lässt die IGGÖ die Möglichkeit offen, sich mit ihrer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
In Österreich sorgte letztes Jahr eine Änderung auf den Zeugnissen von muslimischen Schülern, die den islamischen Religionsunterricht besuchten, für eine Verwirrung. Anstelle des Fachs „Islam“ stand „IGGÖ“, die Abkürzung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Die IGGÖ ist die offizielle Vertretung der Muslime in Österreich.
Der IGGÖ-Präsident Ümit Vural zeigte sich überrascht. „Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mitgetragen habe, aber jetzt den Eltern erklären muss“, erklärte er. Wie man auf diese Idee kommen könne, entziehe sich jeglicher Logik. Die Änderung sei ohne jegliche Absprache erfolgt.