









Als Zeichen der Solidarität hat die Dar as-Salam Moschee in Berlin öffentlich zum Gebet ausgerufen. Als es zu einer Massenversammlung kam, wurden weitere Gebetsrufe verboten.
Am Montag untersagte der Gesundheitsstadtrat des Bezirks, Falko Liecke (CDU), der Dar-as-Salam Moschee offiziell, weitere öffentliche Gebetsrufe abzuhalten. Er begründet das Verbot mit den „erheblichen Verstößen“ gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Er habe der Gemeinde heute untersagt, „den Gebetsruf öffentlich durchzuführen“. Am Freitag war es deswegen zu massiven Verstößen gegen die Eindämmungsmaßnahmen gegen Corona gekommen. Das war einfach nicht mehr hinnehmbar“ so Falko auf Twitter.
Das Interkulturelle Zentrum der evangelischen Genezareth-Gemeinde und die Begegnungsstätte der Dar-as-Salam Moschee in Berlin wollten mit zeitgleichem Glockenläuten und öffentlichem Gebetsruf täglich ein „Zeichen des Zusammenhalts in der Corona-Krise“ setzen.
Beim Auftakt der Aktion am vergangenen Freitag kamen Polizeiangaben zufolge rund 300 Menschen zu der Moschee. Dem Imam, dem Ordnungsamt und der Polizei sei es nur teilweise gelungen, die Menschen dazu zu bewegen, den vorgeschriebenen Abstand zu halten. Das Gebet sei im Einvernehmen mit dem Imam deshalb vorzeitig beendet worden.
In mehreren deutschen Städten wurde die Erlaubnis eingeholt, den Gebetsruf jeden Freitag und/oder jeden Abend auszurufen. So wird in Hannover, Garbsen, Braunschweig, Goslar, Duisburg, Kiel, Neumünster, Rendsburg, Düren, Östringen, Raunheim, Lünen, Hamburg und Berlin zum Gebet gerufen. Damit soll der muslimischen Gemeinschaft Moral, Stärke und Trost vermittelt werden.
In den Niederlanden wurden in mehr als 40 Moscheen öffentlich zum Gebet gerufen. Eine Entwicklung, die der Corona-Krise zu verdanken ist. Die Gebetsrufe sollen der muslimischen Gemeinschaft, die aufgrund der Einschränkungsmaßnahmen nicht die Moscheen besuchen können, Trost spenden. In den Niederlanden ist der öffentliche Gebetsruf verfassungsrechtlich erlaubt. (KNA/iQ)