In Bayern wurden 67 Polizisten vom Dienst suspendiert. Die Vorwürfe sind verheerend – Drogenbesitz, Kinderpornografie und Rechtsextremismus.
In Bayern sind 67 Polizisten suspendiert. Die Vorwürfe gegen sie reichen von Drogenbesitz, Kinderpornografie bis hin zur Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. 20 der suspendierten Beamten seien vorläufig aus dem Dienst enthoben (Stand: 01. April)
Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die „Führung der Dienstgeschäfte“ verboten werden. Dazu reicht schon ein Verdacht. Der Beamte kann aber auch gleich nach Art. 39 Bayerisches Disziplinargesetz(BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Der Polizist wird dann wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf Pension. In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl.
Wegen Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit einer Hetzbotschaft gegen Muslime hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Polizeibeamten angeklagt. Er soll einen Kollegen gedeckt haben, der die volksverhetzende Nachricht verbreitet hatte. Gegen diesen Beamten sei ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein am Donnerstag mit. Beide Beamte sind nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd seit Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen März vom Dienst suspendiert.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Verbreitung der Nachricht in einer Chatgruppe, der mehrere Beamte des Polizeipräsidiums angehörten. Darin wurden in Deutschland lebenden Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft; zudem wurde ihr Recht bestritten, als gleichwertige Menschen in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.
Den Ermittlungen zufolge hatte der nun vom Amtsgericht Rosenheim mit Strafbefehl belegte Beamte am 24. Februar 2018 die Nachricht an einen anderen Beamten gesandt mit der Aufforderung, sie weiter zu teilen – was dieser auch tat: Er sendete sie an die Mitglieder der Chatgruppe. Dafür hat dieser Beamte bereits eine Geldauflage bekommen. Der nach dem Vorfall mit der strafrechtlichen Aufarbeitung betraute Beamte wiederum leitete kein Ermittlungsverfahren gegen den Erstverbreiter ein – vielmehr habe er den Kollegen bewusst fälschlich als – straffreien – Empfänger genannt, erläuterte die Anklagebehörde. dpa/iQ)