Hessen

Islamunterricht: Land beendet Kooperation mit DITIB

Hessen beendet die Zusammenarbeit mit der DITIB beim Islamunterricht. Die Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit konnten nicht ausgeräumt werden. Die DITIB kritisiert die fehlende Kommunikation.

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04
2020
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

Die hessische Landesregierung beendet beim Islamunterricht die Zusammenarbeit mit der hessischen Landesvertretung der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB). Die Zweifel an der grundsätzlichen Unabhängigkeit von DITIB hätten nicht ausgeräumt werden können, sagte Kultusminister Alexander Lorz (CDU) am Dienstag in Wiesbaden zur Begründung. Das bedeute, dass ab dem neuen Schuljahr 2020/2021 dieser Religionsunterricht bis auf Weiteres nicht mehr erteilt wird.

Hintergrund für die Prüfung der Zusammenarbeit waren Zweifel des Landes an der Unabhängigkeit von DITIB. Der Landesverband musste deshalb eine Vielzahl von Fragen zur eigenen Struktur beantworten und Unterlagen einreichen. Der Kultusminister hatte die lange andauernde Prüfung zuletzt auch damit begründet, dass das Land eine rechtssichere Entscheidung wolle. Die Religionsgemeinschaft hat bereits angekündigt, bei einem Ende der Kooperation mit dem Land beim islamischen Religionsunterricht dagegen juristisch vorzugehen.

DITIB enttäuscht über Entscheidung

In einer Pressemitteilung zeigt sich die Religionsgemeinschaft enttäuscht über die Entscheidung des Landes. „Die Entscheidung der Landesregierung, den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht gemäß dem sunnitischen Bekenntnis der DITIB Hessen einzustellen und die Kooperationspartnerschaft in der Schulpraxis zu beenden, ist eine bedauernswerte Entscheidung“, erklärt DITIB-Landesverband Hessen. Es sei eine Entscheidung, die entgegen den Interessen der Schüler, Religionslehrer sowie muslimischen Eltern herbeigeführt worden sei. „Sie ist ein falsches und fatales Zeichen“, die die politische Partizipation und gesellschaftliche Akzeptanz der Muslime um Jahrzehnte zurückwerfe.

Zudem kritisierte der Landesverband die fehlende Kommunikation mit dem Kultusministerium. So bliebe eine Rückmeldung im Sinne einer Evaluationsmöglichkeit aus, die die DITIB mit „Blick auf mögliche neue Impulse, weitere Handlungsempfehlungen und Verbesserungen im Rahmen der eingeleiteten Strukturreformen gerne erhalten und umgesetzt hätte“, betont DITIB. Die DITIB Hessen werde zeitnah mit den beteiligten Kooperationspartnern das Gespräch suchen und „keine Mühen scheuen, den Religionsunterricht zu erhalten, um dem verfassungsgemäßen Auftrag gerecht zu werden sowie die religionspädagogischen Vorzüge für die Schüler- und Lehrerschaft zu bewahren“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung. , so die DITIB.

Islamunterricht: Hessen startet Pilotprojekt

Als Konsequenz aus dem schwebenden Verfahren war der bisherige Islamunterricht in Hessen nur noch für Schüler bis zur Jahrgangsstufe sechs angeboten worden. Für die Schüler der Jahrgangsstufe sieben gibt es seit dem laufenden Schuljahr das neue Fach „Islamunterricht“ als sogenannter Schulversuch zunächst bis zum Ende des Schuljahres. Minister Lorz kündigte nun an, dass der laufende Schulversuch Islamunterricht im neuen Schuljahr 2020/2021 ausgebaut werden soll. (KNA, iQ)

Leserkommentare

grege sagt:
Weder Hr. Özkan noch die Ditib Anhänger gehen in ihren Postings mit sachlichen Gegenarguenten auf die gegen Ditib erhobenen Vorwürfe ein. Stattdessen wird wieder eine pauschale Medienschelte getätigt, über die sich diese Katelgorie von Muslimen wieder einmal als Opfer inzeniert. Lediglich Hr. Disch informiert sachliche wieder über erschreckende Vorkommnisse in dem Umfeld von Ditib und Diyanet. Wenn ein weltlicher Staat einem religiösen so überlegen sei, stellt sich wieder einmal die Frage, warum Millionen von Muslimen Mittel- und Westeuropa als ihren Lebensmittelpunkt gewählt haben und nicht ein islamisch geprägtes Land. Vor dem Hintergrund sind die abschätzigen Behauptungen eines Dilavers über einen weltlichen Staat einfach nur oberpeinlich.
16.05.20
21:31
Dilaver Çelik sagt:
Grege, suchen Sie sich jemand anderen, dem Sie nachstellen können. Verschonen Sie mich mit Ihren abwertenden Kommentaren.
18.05.20
19:25
Johannes Disch sagt:
@Dilaver (15.05.2020, 15:47) -- "Homosexualität ist verboten.Da sind sich Jundentum, Christentum und Islam einig. Und nur das gilt. Darn gibt es nichts zu rütteln..." (Dilaver) Falsch. Unsere Verfassung sieht das anders. Was die Religionen dazu sagen, das ist inzwischen glücklicherweise nicht mehr von Belang. Was zählt, das sind die weltlichen Gesetze.. In den demokratischen Staaten dieser Welt haben Hoimosexuelle längst Rechte, was für die Betroffenen ein langer Kampf war. Unter anderem haben sie das Grundrecht, nicht diskriminiert zu werden. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden (Art. 3 GG, Satz 2). Und Homosexuelle dürfen sogar noch mehr: Sie dürfen heiraten und Kinder adoptieren. Was Ali Erbas darüber denkt, ist völlig egal. Und wenn er solche Sätze löslässt wie in seiner Predigt, dann verstzösst er gegen die deutsche Verfassung. Und wwenn die DITIB dazu schweigt, dann ist das ein klarer Hinweis, dass sie die Einstellung von Ali Erbas offenbar teilt. Ein weiterer Gtrund, die Entscheidung des Landes Hessen zu begrüssen, die Zusammenarbeit mit der DITIB zu beenden. Das Beispiel des Bundesloandes Hessen ist zur Nachahmung zu empfehlen.
19.05.20
9:17
Dilaver Çelik sagt:
Johannes Disch, es ist völlig belanglos, ob religiöse Verbote gegen die Verfassung verstoßen oder nicht, weil religiöse Regeln weltlichen Gesetzen nicht unter- oder übergeordnet sind, sondern unabhängig von weltlichen Gesetzen sind. Selbst wenn Homosexuelle gemäß weltlichen Gesetzen bestimmte Rechte haben, bleibt Homosexualität im Judentum, Christentum und Islam verboten. Das ist kein Geheimnis. Wenn ein Rabbiner, Pfarrer oder Imam seine Gemeinde darüber aufklärt, dann tut er nur seinen Job und seine Pflicht. Nicht mehr und nicht weniger. Was Atheisten und Agnostiker darüber denken und ob es ihnen gefällt oder nicht, ist belanglos. Ein Eingriff wäre ein klarer Verstoß gegen die Religionsfreiheit und damit auch gegen die Verfassung. Und zur Religionsfreiheit gehört auch, dass religiöse Verbote durch Religionsbeauftragte an die Gemeinde vermittelt werden, auch wenn das gewissen Leuten nicht passt. Zum Glück gibt es eine landesweite Solidarität mit Ali Erbaş und ein juristisches Nachspiel gegen diejenigen, welche gegen die Predigt gehetzt haben. Diyanet hat gegen die religionsfeindliche Hetze Stellung bezogen und in ihrer Stellungnahme noch einmal das religiöse Verbot von Homosexualität bestätigt und bekräftigt. Damit ist das Thema erledigt und aus der Tagesordnung. Nur in Deutschland versucht man es künstlich in der Tagesordnung zu halten, weil Religionsfeindlichkeit hier weiter verbreitet ist. Aber wie schon gesagt: Religionsfeindlichkeit zahlt sich niemals aus und ist stets zum Scheitern verurteilt. Religion ist am Ende immer stärker. Wer gegen Religion ist, der hat auch die Konsequenzen dafür zu tragen. Klingt vielleicht hart, ist aber so.
20.05.20
19:22
Säkularist sagt:
@Dilaver Nein Erbas hat es nicht nur als Sünde gennant (was man tolerieren muss), sondern es als Krankheit bezeichnet und es Verdammt. Damit hat er homophob gehandelt und alle Homosexuelle Menschen stigmatisiert. Das ist nicht mit der Verfassung vereinbar. In einem Rechtsstaat müsste er jetzt verurteilt werden. Denn die Grenzen sind klar, oder soll er auch für die wieder Einführung der Sharia, Polygamie, Heirat mit von Minderjährigen predigen? Das kann es ja nicht sein. Die Freiheit einer Religon endet da wo die Freiheit eines andren Individuums anfängt, PUNKT!
20.05.20
22:53
Dilaver Çelik sagt:
Ergänzungen: Nach der gleichen etatistischen Logik darf es auch keinen katholischen, evangelischen und jüdischen Religionsunterricht geben, weil Homosexualität auch im Christentum und Judentum verboten ist. Allein das zeigt bereits, zu welchen Irrungen die etatistische Logik führen kann. Etatismus ist schlecht. Erst recht, wenn sie die Verfassung instrumentalisiert. Gemäß der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts ist jede Religionsgemeinschaft verfassungswidrig. Das rechtfertigt jedoch keinen Eingriff in die religiösen Inhalte, da dies einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen würde, was wiederum verfassungswidrig wäre. Es ist zwecklos, einen Religionsbeauftragten dafür zu belangen, dass er seine Pflicht getan hat. Das geht nicht. Die besagte Predigt ist ohnehin nicht der Grund für die Vertragskündigung mit DITIB, sondern ein willkürlich zusammengestelltes und an der politischen Konjunktur orientiertes Gutachten, welches inhaltlich weder Halt noch Fuß hat und wissenschaftlich wertlos ist. Damit wird eine jahrelange Arbeit der DITIB um Jahre zurückgeworfen. Und das ist inakzeptabel.
21.05.20
1:11
Johannes Disch sagt:
@Säkularist (20.05.2020, 22:53) Prima auf den Punkt gebracht. Das primäre Problem sind nicht die Äußerungen von Ali Erbas, sondern dass sich die DITIB nicht eindeutig und unmißverständlich von solch homophoben Äußerungen distanziert.
22.05.20
9:47
Dilaver Çelik sagt:
@Säkularist Homosexualität IST eine Krankheit. Genauso wie Pädophilie eine Krankheit ist. Das ist keine Stigmatisierung oder Phobie, sondern eine medizinwissenschaftliche Erkenntnis, die alle akzeptieren müssen. Punkt, aus. Und nein, nicht Ali Erbaş, sondern das Judentum, der Islam und das Christentum verdammen Homosexualität als Sünde. Das haben Ali Erbaş und Diyanet betont. Nicht mehr und nicht weniger. Ali Erbaş hat nur seine Pflicht getan und es steht niemandem zu, ihn daran zu hindern. Wer etwas anderes behauptet und Ali Erbaş beschuldigt oder seine Predigt kriminalisiert, gegen den droht ein juristisches Nachspiel und nicht gegen Ali Erbaş. Auch in Deutschland. Also hören endlich damit auf, Homosexualität zu verteidigen und behalten sie sowas für sich, wenn Sie keinen Ärger wollen. Sowas wird hier nicht toleriert. Und Religionsfeindlichkeit sowieso nicht. Wer dennoch darauf besteht, dem werden die Grenzen schmerzlich aufgezeigt, ob er das nun will oder nicht. Denn wer nicht hören will, der muss fühlen.
22.05.20
18:51
grege sagt:
Es geht hierbei auch nicht um ein angebliches Verbot der Homosexualität gemäß der Glaubenslehere einer Religion, die in ihrer Auslegung zudem sehr beliebig sein kann, was schwule Geistliche in verschiedenen Religionen belegen. Schlimmer als die Nichtakzeptanz von Homosexualität stellt die Hetze dar, die Ali Erbas über Homosexuelle verbreitet. Homsexuelle seien, so Erbas, für die Verbreitung ansteckender Krankheiten verantwortlich, was in biologischer Hinsicht totaler Humbuck ist. Solche haltlosen Untestellungen äußern nicht wenige Muslime einer bestimmten Spezie wie Dilaver oder Erbas, die sich gleicheitig im Stundentakt über die angebliche Islamfeindlichkeit mokieren. Diese Haltung kann man getrost als Doppelmoral bezeichnen.
22.05.20
19:42
Dilaver Çelik sagt:
Im Übrigen ist nichteheliche Heterosexualität im Judentum, Christentum und Islam genauso verboten und als Sünde verdammt sowie eine Krankheit des Herzens. Das nimmt den religionsfeindlichen Atheisten, Agnostikern und faschistischen Säkularisten zwar nicht den Wind aus den Segeln, aber die können sowieso nichts dagegen ausrichten. Religionsfeindlichkeit zahlt sich niemals aus und wird in einem Rechtsstaat, in welchem Religionsfreiheit ein hohes Gut ist, sowieso hart bestraft. Das sei mal als Vorwarnung gesagt.
23.05.20
15:55
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