Düsseldorf

Urteil: NPD-Plakate sind Volksverhetzung

Im vergangenen Jahr ließ Mönchengladbachs Oberbürgermeister Plakate der rechtsextremen NPD abhängen. Nach einem Verwaltungsgericht sei das Vorgehen rechtmäßig gewesen.

03
05
2020
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NPD
NPD - Migration Tötet Plakate © Facebook, bearbeitet by iQ

Die Entfernung von Wahlplakaten der rechtsextremen NPD vor der Europawahl in Mönchengladbach war laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Die Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ sei volksverhetzend, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag mit (Az.: 20 K 3926/19) und wies eine Klage der NPD ab. Diese war zuvor bereits mit einem Eilantrag gescheitert.

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands hatte anlässlich der Europawahl an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Mönchengladbach Wahlwerbeplakate aufgehängt. Der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach hatte die NPD mit Ordnungsverfügung aufgefordert, diese Plakate zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

Ängste gegen Migranten geschürt

Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten würden böswillig verächtlich gemacht. Dies greife ihre Menschenwürde an und sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, befand das Gericht. Migranten würden pauschal als gefährlich gebrandmarkt und mit Tötungsdelikten verknüpft.

Zudem werde der Eindruck erweckt, sie seien in Deutschland für eine unüberschaubare Zahl von Todesfällen verantwortlich. So würden Ängste gegen Migranten geschürt, indem sie als Schwerststraftäter dargestellt würden. Gegen das Urteil ist noch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

NPD: „Migration tötet!“

Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die NPD auch zuvor dem ZDF einen Wahlwerbespot eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden „seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“. Auf die sich anschließende Aussage „Migration tötet!“ folgt demnach ein Aufruf zur Schaffung von Schutzzonen als Orten, an denen Deutsche sich sicher fühlen sollten.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz somit festgestellt, der Beitrag mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. (dpa, iQ)