Am 9. Mai wollen Moscheen schrittweise öffnen. Hierzu hat der Koordinationsrat der Muslime ein 16-Punkte-Plan vorgelegt. Ziel sei es Moscheebesuchern Schutz vor möglichen Ansteckungen zu bieten.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedern und Moscheegemeinden sowie Ministerien, Gesundheitsbehörden und Experten einen 16-Maßnahmen-Plan mit einem Ratgeber zur schrittweisen Öffnung von Moscheen erarbeitet. Zusammen sollen sie Öffentlichkeit und Moscheebesucher informieren und den Moscheegemeinden ein Handlungsleitfaden sein.
„Uns liegt viel daran, die schrittweise Öffnung der Moscheen voraussichtlich ab dem 9. Mai behutsam und transparent umzusetzen. Die Moscheegemeinden werden sich an die Sicherheitsbestimmungen halten, wie es auch bisher geschah, damit niemand leichtfertig oder unnötig einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt wird. Nichts wäre fataler, die Gefahr, die von dieser Epidemie ausgeht, zu unterschätzen“, erklärt KRM-Sprecher Burhan Kesici.
Der mehrsprachige Ratgeber inklusive des Maßnahmen-Planes sieht unter anderem vor, dass Gemeinschaftsgebete in den Moscheen zunächst einmal nur an den weniger frequentierten Gebetszeiten stattfinden (Morgen, Mittag und Nachmittag). Die stärker frequentierten Nachtgebete im Ramadan (Tarâwih) sowie die Freitags- und Festtagsgebete bleiben vorerst ausgesetzt.
Zudem ist das Mindestalter der Moscheebesucher auf zwölf Jahre festgesetzt; es herrschen Abstands-, Mundschutz- und „Gebetsteppichpflicht“. Wörtlich heißt es dazu: „Ohne eigene Gebetsteppiche ist die Verrichtung des Gebetes in der Moschee nicht erlaubt.“ Private oder öffentliche religiöse Feierlichkeiten wie Vermählungen bleiben bis auf weiteres untersagt. Möglich sei allerdings ein Totengebet im engsten Familienkreis mit dem Imam. „Dabei sollten auf die Höchstzahlvorgaben der Bundesländer geachtet werden.“
Zusätzlich zum Ratgeber wurden Informationsmaterialien wie Flyer und Plakate für Moscheen erstellt. Aus diesen können Moscheegemeinden entnehmen, wie sich sich auf die schrittweise Öffnung vorbereiten können und welche Maßnahmen in den Moscheen gelten, wenn ihre Türen für die eingeschränkten Gemeinschaftsgebete geöffnet werden. „Die Vorgaben werden fortlaufend überwacht und gegebenenfalls ergänzt, insbesondere im Hinblick auf die nächste Bund- Länderkonferenz am 6. Mai. Aktuelle Erkenntnisse und Empfehlungen werden dann einer erneuten Prüfung unterzogen. Bei Bedarf wird der 16-Maßnahmen-Plan bzw. der Ratgeber angepasst“, sagte Kesici abschließend.
Die Info-Materialien können hier heruntergeladen werden.