Während Kirchen an diesem Montag wieder gemeinschaftliche Gottesdienste zelebrieren dürfen, wollen Muslime in Bayern noch bis zum Wochenende warten.
Während die christlichen Kirchen mit Beginn der Erlaubnis an diesem Montag wieder gemeinschaftliche Gottesdienste zelebrieren, müssen Muslime in Bayern noch bis zum Wochenende warten. Aus Fürsorge für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und zur Minimierung des Ansteckungsrisikos würden Gottesdienste in Moscheen erst ab dem 9. Mai durchgeführt, teilten die islamischen Religionsgemeinschaften in einer gemeinsamen Erklärung mit. Besonders stark frequentierte Gebete wie Freitagsgebete bleiben ausgesetzt.
Auch sollen nur wenige Moscheen öffnen, die Hygienestandards garantieren können. Muslime sollen ihren religiösen Pflichten weiter in ihren Wohnungen nachkommen. „Mit der Umsetzung der Maßnahmen sind viele ehrenamtlich geführte Gemeinden überfordert und tragen gleichzeitig eine große Fürsorgepflicht für die Gemeindemitglieder und die Gesamtgesellschaft“, heißt es in der Mitteilung der Landes- und Regionsgemeinschaften der fünf im Koordinationsrat der Muslime vertretenen Religionsgemeinschaften, darunter der Zentralrat der Muslime in Deutschland und DITIB. Auszuwählen, wer zum Gebet kommen darf, „würde zu ungewollten Diskriminierungen führen“.
Wie auch in christlichen Kirchen wird die Besucherzahl in Moscheen begrenzt, es gelten Abstands- und Maskenpflicht. Die Gläubigen müssen eigene Gebetsteppiche mitbringen und die rituelle Waschung wird nur zu Hause gemacht. In gemeinsamen Gebetsräumen würden entsprechend dem Frauenanteil in der Moschee feste Kontingente für sie gewährleistet.
Die Zulassung von Gottesdiensten in Moscheen unter strengen Auflagen in der Corona-Pandemie hat der Koordinationsrat der Muslime (KRM) begrüßt. „Die Ermöglichung von Gottesdiensten wird dem Stellenwert der Religionsfreiheit gerecht und ist ein wichtiges Signal für die Gesellschaft“, heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag. Die ersten Gottesdienste in Moscheen sollen demnach ab dem 9. Mai stattfinden.
Der Koordinationsrat habe eine schrittweise Öffnung unter Auflagen beschlossen, erläuterte Sprecher Burhan Kesici. Zunächst würden nur drei der fünf täglichen Gebetszeiten zugelassen. Zu beachten seien dabei unter anderem eine Begrenzung der Besucherzahl, Abstands- und Maskenpflicht, die Erfassung von Besuchernamen und angepasste Hygienemaßnahmen. Die Teilnehmer sollten ihre eigenen Gebetsteppiche mitbringen, wie es weiter hieß. Besonders stark besuchte Anlässe wie Nachtgebete im Ramadan, Freitags- und Festtagsgebete blieben weiter ausgesetzt. (dpa/iQ)