Mit dem Leitfaden für die schrittweise Öffnung der Moscheen legt die IGGÖ die Möglichkeit vor, öffentliche Gottesdienste ab dem 15. Mai wiederaufzunehmen.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) legt einen ab 15. Mai 2020 geltenden Leitfaden für die schrittweise Öffnung der Moscheen vor. Der Leitfaden verstehe sich als Empfehlung für Moscheen, wie sie die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen umsetzen könnten. Zuvor hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz angekündigt, dass ab dem 15. Mai im Zuge der stufenweisen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens öffentliche Gottesdienste wieder gestattet sind. In einer Video-Botschaft spricht Ümit Vural, Präsident der IGGÖ, über die schrittweise Öffnung der Moscheen.
Bei dem Leitfaden gehe es aber nicht um eine Aufforderung, die Moscheen unbedingt zu öffnen. Einrichtungen, die die strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht erfüllen können, seien weiterhin dazu angehalten, ihre Tore geschlossen zu halten.
„Wir wissen, dass nach den wochenlangen Einschränkungen die Sehnsucht der MuslimInnen nach ihren Moscheen besonders groß ist, vor allem jetzt im Fastenmonat Ramadan“, versichert Präsident Vural und bekräftigt: „dennoch bleibt es weiterhin unsere Überzeugung, dass der Schutz und die Gesundheit unserer Mitmenschen absolute Priorität genießen. Unter größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen werden wir daher sehr vorsichtige erste Schritte zur Öffnung unserer Moscheen unternehmen.“
Moscheen, die die strengen Auflagen erfüllen können, dürften das Morgen-, Mittags- und Nachmittagsgebet ab dem 15. Mai wiederaufnehmen. Gemeinschaftsgebete, wie das Abend-, Nacht- und Freitagsgebet, müssten dennoch weiterhin ausgesetzt werden. Ebenso das abendliche Fastenbrechen und die im Ramadan üblichen nächtlichen Taraweh-Gebete könne man noch nicht wiederaufnehmen. „Auch auf das Festgebet werden wir schweren Herzens voraussichtlich verzichten müssen. Ein großes, aber leider notwendiges Opfer“, so Vural.
Gottesdienste dürften unter strengen Auflagen ab dem 9. Mai wieder stattfinden. Darauf hatten sich am 1. Mai Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein.
Merkel dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie hätten ein „hervorragendes Konzept vorgelegt“. Es werde unter den gemeinsam ausgearbeiteten Maßregeln wieder Gottesdienste geben können, sagte die Kanzlerin.
Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat eine schrittweise Öffnung unter Auflagen beschlossen. Zunächst würden nur drei der fünf täglichen Gebetszeiten zugelassen. Zu beachten seien dabei unter anderem eine Begrenzung der Besucherzahl, Abstands- und Maskenpflicht. Besonders stark besuchte Anlässe wie Nachtgebete im Ramadan, Freitags- und Festtagsgebete blieben weiter ausgesetzt.