Aus der Politik hört man nun Lob für die Muslime. Grund dafür ist die gute Zusammenarbeit mit den Muslimen und den Religionsgemeinschaften während der Corona-Krise.
Viele Moscheen haben am Wochenende ihre Türen für Gläubige wieder geöffnet. Die Muslime müssen Mundschutz tragen, Abstand halten und eigene Gebetsteppiche mitbringen. Das Gemeinschaftsgebet am Freitag ist somit für eine beschränkte Personenzahl vielerorts wieder möglich. Doch die stark besuchten Treffen zum abendlichen Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan, der am 23. Mai endet, bleiben in den Gemeinden weiterhin tabu.
Aus der Politik hört man Lob für die Religionsgemeinschaften, die im März schon Tage vor dem offiziellen Gottesdienstverbot die Moscheen geschlossen hatten. Die Berliner Senatsverwaltung sprach am Montag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) von einem „wertvollen Beitrag der islamischen Community und ihrem konstruktiven Umgang mit den derzeitigen Herausforderungen“. Die nordrhein-westfälische Landesregierung bescheinigte eine „allgemein geteilte Auffassung, dass Muslime und Nicht-Muslime bei der Bewältigung der Pandemie an einem Strang ziehen“. Bis auf wenige Ausnahmen scheinen Moscheegemeinden bundesweit die Auflagen strikt beachtet zu haben. Anders als manche Kirchenvertreter hielten sich die muslimischen Vertreter zudem mit Forderungen nach baldigen Lockerungen zurück – trotz Ramadan.
Vom Bundesinnenministerium hieß es auf Anfrage, man stehe in diesen Fragen „zuvorderst“ mit dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) in „stetigem und intensiven Kontakt“. Die Dachorganisation aus sechs Gemeinden umfasst die meisten der bundesweit 2.800 Moscheen. Seit seiner Gründung 2007 trat der KRM selten als zentraler Gesprächspartner auf, auch nicht im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz des Innenministeriums.
Ansonsten verhandeln Bund und Länder überwiegend mit den einzelnen Religionsgemeinschaften, etwa bei der Imamausbildung und dem Religionsunterricht. Die Pandemie dürfte daran trotz stärkerer Wahrnehmung des KRM in der Öffentlichkeit und einer verstärkten Abstimmung seiner Mitglieder bei Einzelthemen wie der Gefängnisseelsorge wenig ändern.
In mehr als 40 Moscheen wird öffentlich zum Gebet gerufen. Eine Entwicklung, die der Corona-Krise zu verdanken ist. Die Gebetsrufe sollen der muslimischen Gemeinschaft, die aufgrund der Einschränkungsmaßnahmen nicht die Moscheen besuchen können, Trost spenden. In den Niederlanden ist der öffentliche Gebetsruf verfassungsrechtlich erlaubt. So war er gestern in fast 40 Moscheen, die verschiedenen muslimischen Organisationen angehören, zu hören.