Die AfD in Brandenburg hatte ein Kopftuchverbot in der Justiz gefordert. Der entsprechende Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
Brandenburgs AfD-Landtagsfraktion ist mit der Forderung eines Kopftuchverbots in der Justiz des Landes gescheitert. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Zuvor hatte die Abgeordnete Lena Duggen (AfD) aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitiert, wonach ein Kopftuchverbot ein verfassungsmäßig gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte sein kann. „Viel zu viele junge Frauen tragen das Kopftuch nicht freiwillig“, sagte Duggen in der Debatte. „Wenn es unter den Kopftuch tragenden Referendarinnen nur einen solchen Fall gibt, ist ein Kopftuchverbot gerechtfertigt.“
Als einzige Rednerin der Brandenburger Kenia-Koalition nahm die aus Frankfurt (Oder) stammende Abgeordnete der Grünen, Sarah Damus, Stellung zum Antrag der AfD. „Es funktioniert bei Facebook immer so gut: Angst schüren vor Muslimen, unterdrückte Frauen und eine Mücke zum Elefanten machen.“ Die religiöse Neutralität des Staates sei ein hohes Gut, das es zu erhalten gelte. „Das Bundesverfassungsgericht gibt uns als Parlament nach wie vor die Aufgabe, die Verfassungsgüter Religionsfreiheit und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates abzuwägen und miteinander in Einklang zu bringen“, sagte Damus.
Das Tragen eines Kopftuchs sei keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin oder Staatsanwältin. „Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde eines jeden Menschen, auch von der Würde einer Muslima mit Kopftuch.“ Bislang habe es in Brandenburg nur eine einzige Referendarin mit Kopftuch gegeben. „Dadurch wird klar, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern, um Stimmung gegen Muslime zu machen“, sagte Damus. „Ihr vergiftetes Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaats.“ Letzlich schränke der Antrag der AfD genau das ein, was die Partei vorgebe, schützen zu wollen: Die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates und den freien Willen der Frau.
Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kathrin Dannenberg, verwies darauf, dass es in Brandenburg überhaupt kein Problem gebe. Es gebe kein Beispiel für irgendein Fehlverhalten der einzigen kopftuchtragenden Referendarin. „Es gibt sogar Feministinnen, die sagen, das Kopftuch gehört zu mir, mein Körper gehört zu mir, und ich entscheide, es zu tragen.“ Der Zwang, ein Kopftuch zu tragen, sei genau so abzulehnen, wie der Zwang, es abzusetzen. Auch die Abgeordnete der Freien Wähler, Christine Wernicke, lehnte den Antrag der AfD ab.
Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) erklärte, der Entwurf der AfD sei aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Er gehe nur gegen eine Religion vor. Das Ministerium werde aber prüfen, ob sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich Handlungsbedarf gebe. In diesem Fall würde das Ministerium einen Gesetzesentwurf vorlegen, der Repräsentanten der Justiz bei öffentlichen Terminen das Tragen aller religiöser Symbole verbieten würde. (KNA, iQ)