Deutschlandweit besuchen im laufenden Schuljahr 60.000 Schüler islamischen Religionsunterricht. Das sind rund 18.000 Schüler mehr als im Schuljahr 2015/2016.
Deutschlandweit besuchen im laufenden Schuljahr schätzungsweise 60.000 Schüler eine Form des islamischen Religionsunterrichts. Das sind etwa 18.000 Schüler mehr als im Schuljahr 2015/2016, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Papier des Mediendienstes Integration in Berlin hervorgeht.
Derzeit gibt es demnach an rund 917 Schulen – vor allem Grundschulen – in neun Bundesländern eine Form von islamischem Religionsunterricht. Die ostdeutschen Bundesländer haben kein entsprechendes Angebot. In Hamburg und Bremen gibt es einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht für alle Schüler.
Der Mediendienst hat für seine Erhebung die Zahlen in den besagten neun Bundesländer erfragt, wobei die Werte für Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sich auf das Schuljahr 2018/19 beziehen.
In Hessen wird demnach islamischer Religionsunterricht derzeit in Zusammenarbeit mit und in Verantwortung von islamischen Religionsgemeinschaften erteilt. Partner waren bis dato der hessische DITIB-Landesverband und die Ahmadiyya Muslim Jamaat. Mit der DITIB wurde die Zusammenarbeit jedoch bis auf Weiteres ausgesetzt.
Hintergrund für die Prüfung der Zusammenarbeit waren Zweifel des Landes an der Unabhängigkeit von DITIB. Der Landesverband musste deshalb eine Vielzahl von Fragen zur eigenen Struktur beantworten und Unterlagen einreichen. Der Kultusminister hatte die lange andauernde Prüfung zuletzt auch damit begründet, dass das Land eine rechtssichere Entscheidung wolle. Die Religionsgemeinschaft hat bereits angekündigt, bei einem Ende der Kooperation mit dem Land beim islamischen Religionsunterricht dagegen juristisch vorzugehen.
Die Religionsgemeinschaft zeigte sich enttäuscht über diese Entscheidung. Es sei eine Entscheidung, die entgegen den Interessen der Schüler, Religionslehrer sowie muslimischen Eltern herbeigeführt worden sei. Sie sei ein „falsches und fatales Zeichen“, die die politische Partizipation und gesellschaftliche Akzeptanz der Muslime um Jahrzehnte zurückwerfe.
Seit diesem Schuljahr wird vor diesem Hintergrund der islamische Religionsunterricht daher nur noch bis zur 6. Klasse erteilt. Ab der 7. Klasse können Schüler den staatlichen „Islamunterricht“ besuchen – ein Modellprojekt, das ausgebaut werden soll.
Auch in Niedersachsen wird der islamische Religionsunterricht in Kooperation mit und in Verantwortung von islamischen Religionsgemeinschaften erteilt. Partner sind hier die Schura Niedersachsen und der DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen. In Berlin ist der bekenntnisorientierte Religionsunterricht ein freiwilliges Fach und wird für Muslime von der Islamischen Föderation Berlin verantwortet. Ab der 7. Klasse ist Ethik das Pflichtfach.
In Rheinland-Pfalz findet laut Mediendienst der islamische Religionsunterricht im Rahmen eines Modellversuchs statt, der mit lokalen Vereinen, darunter dem Christlich-Islamischen Gesprächskreis Ludwigshafen und der Islamischen Frauenbildungsstätte Ludwigshafen, schrittweise ausgeweitet wird. Auch im Saarland läuft an einigen Grundschulen ein Modellprojekt. Kooperationspartner sind demnach sechs islamische Gemeinschaften und Vereine, darunter der DITIB Landesverband, die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ).
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gibt es laut Mediendienst befristete Übergangsmodelle. Bislang war in NRW ein Beirat aus Vertretern des Schulministeriums und muslimischen Vertretern für den Unterricht zuständig. Künftig soll eine Kommission muslimischer Gemeinschaften das bis 2025 befristete Modellprojekt verantworten.
Baden-Württemberg hat ein umstrittenes Stiftungsmodell ins Leben gerufen, das ebenfalls bis 2025 befristet ist. In diesem Schuljahr hat die „Stiftung Sunnitischer Schulrat“ die Organisation des „Islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung“ übernommen. In Bayern und Schleswig-Holstein gibt es einen „islamkundlichen“ Unterricht in staatlicher Verantwortung, wie es heißt. Die Religionsgemeinschaften sind daran nicht beteiligt. (KNA, iQ)