Eine Muslimin wurde in Großbritannien zur Richterin ernannt. Damit ist sie die erste muslimische Richterin des Landes, die ein Kopftuch trägt.
Die 40-jährige Raffia Arshad ist die erste Richterin in Großbritannien die ein Kopftuch trägt. Die ehemalige Rechtsanwältin wurde letzte Woche zur stellvertretenden Bezirksrichterin ernannt. Für Arshad ist ihre Beförderung eine großartige Nachricht, auch im Sinne der Vielfalt im Rechtssystem. Sie hofft damit, junge Muslime inspirieren zu können.
Die in Yorkshire im Norden Englands aufgewachsene Arschad wollte seit ihrem elften Lebensjahr Anwältin werden. Sie ist Mutter von drei Kindern und seit 17 Jahren im Privatrecht tätig. Sie war die erste in ihrer Familie, die eine Universität besuchte. Dort verfasste sie einen führenden Text zum islamischen Familienrecht.
Für Arshad sei die Ernennung einer Muslimin zur Richterin, vor allem einer Kopftuchtragenden Muslimin, sehr positiv für die Diversität im britischen Rechtssystem. Neben muslimischen Frauen, sei es insgesamt für alle Frauen wichtig: „Aber für muslimische Frauen ist es besonders wichtig.“
„Ich habe so viele E-Mails von Menschen, Männern und Frauen erhalten“, sagt sie. „Vor allem von Frauen, die sich wegen ihres Glaubens ausgeschlossen fühlen. Sie sagten, dass sie sich hätten nicht vorstellen können, dass eine Frau mit Kopftuch, Anwältin, geschweige denn Richterin werden könnte.“ Ereignisse wie diese würden den Menschen Hoffnung geben. Das Glück anderer Menschen zu beobachten, die die Nachricht teilten, hätte Arshad noch glücklicher gemacht.
Dennoch gäbe es im Rechtssystem weiterhin noch Schwierigkeiten für Muslime. Die ehemalige Rechtsanwältin wurde im Gerichtssaal regelmäßig diskriminiert, weil sie sich entschieden hatte, ein Kopftuch zu tragen, erklärt sie. Sie würde manchmal mit Gerichtsangestellten oder Klienten verwechselt. Kürzlich sei sie von einem Platzanweiser gefragt worden, ob sie eine Klientin oder eine Dolmetscherin ist.
Das Justizbüro wollte Vielfalt im britischen Rechtssystem fördern. Doch als man sie zur Richterin ernannte, wusste man noch nichts von ihrem Kopftuch. „Da habe ich gemerkt, dass es eigentlich nicht um mich ging“, sagt sie.
Ein Familienmitglied riet ihr einmal, bei einem Vorstellungsgespräch für ein Stipendium kein Kopftuch zu tragen. Das würde ihre Chancen beeinträchtigen. Trotzdem legte Arshad ihr Kopftuch nie ab. „Ich habe beschlossen, mein Kopftuch zu tragen, weil es für mich wichtig ist, eine Person so zu akzeptieren, wie sie ist“, so Arshad. „Ich möchte keine andere Person werden, um meinen Beruf auszuüben.“
Die gemeinsamen Leiter der St. Mary’s Anwaltskanzlei für Familien Recht waren erfreut über die Nachricht von ihrer Ernennung. „Raffia hat muslimischen Frauen den Weg zum Erfolg im Recht geebnet und unermüdlich daran gearbeitet, Gleichheit und Vielfalt im Beruf zu fördern“, sagten Vickie Hodges und Judy Claxton. „Es ist eine Ernennung, die absolut verdient ist. Alle bei St. Mary sind stolz auf sie und wünschen ihr viel Erfolg.“