Nach einem Zeugenaufruf zu einem großflächigen Graffiti in Erinnerung an den in Minneapolis getöteten George Floyd war der Bremer Polizei Rassismus vorgeworfen worden. Die Polizei wehrte sich auf Twitter.
Die Bremer Polizei wehrt sich gegen den Vorwurf, sie würde sich „mit mutmaßlichen Tätern rassistischer Gewalt solidarisieren“. Im Zusammenhang mit einem Zeugenaufruf zu einem großflächigen Graffiti in Erinnerung an den in Minneapolis getöteten Afroamerikaner George Floyd war den Ermittlern im Kurznachrichtendienst Twitter vorgeworfen worden, sie zeigten einen „Korpsgeist“ mit ihren US-Kollegen. Die Bremer Polizei hielt dem entgegen: „Wir stehen für Vielfalt und gegen Diskriminierung.“
Auf etwa vier Metern Breite hatten Unbekannte am Donnerstag oder Freitag eine Hauswand am Bremer Osterdeich mit einem Schriftzug besprüht, der George Floyd als Opfer von Polizeigewalt beschreibt.
Floyd (46) war am Montag nach einem brutalen Polizeieinsatz gestorben. Infolge von Floyds Tod war es in den vergangenen Nächten zu schweren Ausschreitungen in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota gekommen. Auch in anderen US-Städten gab es teils heftige Proteste. Vor der US-Botschaft in Berlin demonstrierten am Samstag etwa 2000 Menschen gegen Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten.
Die Polizei Bremen fragt nun, wer „Hinweise zu dem oder den Tätern“ – also den Graffiti-Sprayern – geben kann. „Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen“, heißt es in der Mitteilung zudem. Das geschehe immer, wenn bei einer Straftat ein politischer Zusammenhang vermutet werden könne, erläuterte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Samstagabend. Das sei hier schon wegen des USA-Bezugs gegeben. Die Beschädigung der Wand müsse – unabhängig von den Inhalten des Schriftzuges – strafrechtlich verfolgt werden.
In Bayern wurden im April 67 Polizisten suspendiert. Die Vorwürfe gegen sie reichen von Drogenbesitz, Kinderpornografie bis hin zur Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. 20 der suspendierten Beamten seien vorläufig aus dem Dienst enthoben.
Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die „Führung der Dienstgeschäfte“ verboten werden. Dazu reicht schon ein Verdacht. Der Beamte kann aber auch gleich nach Art. 39 Bayerisches Disziplinargesetz(BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Der Polizist wird dann wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf Pension. In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl. (dpa/iQ)