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FREITAGSPREDIGTEN, 05.06.2020

Islamische Bekleidung und erlaubte Speisen

Die Hutba (Freitagspredigt) wird beim wöchentlichen Freitagsgebet der Muslime gehalten und behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.

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Freitagspredigt
Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es diese Woche um den Hidschab. Der Mensch solle nach innerer Schönheit streben. Diese Schönheit der Seele und des Herzens unterscheide den Menschen von allen anderen Geschöpfen. Zu den Dingen, die den Charakter eines Menschen verschönern, gehöre Anstand und maßvolles Verhalten in allen Lebensbereichen. Wer seine Leidenschaft beherrscht, könne einen Zustand des reinen Herzens erreichen. Anstand sei zudem mit Hayâ, also der Schamhaftigkeit, verbunden. Diese hänge wiederum mit dem Îmân zusammen.

Der Hidschâb, also die Bedeckung, ist eine der stärksten Maßnahmen, um die Reinheit zu bewahren. Allah spreche diesbezüglich im Koran Männer und Frauen gleichermaßen an. Nicht das Geschlecht, sondern die Menschlichkeit und der Charakter machten einen Menschen aus. Der Hidschâb betone genau das, indem er das Geschlecht in den Hintergrund rücke und damit die Persönlichkeit hervorhebe.

Erlaubte Speisen

Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) thematisiert erlaubte Speisen und die Annahme von Bittgebeten. Allah empfehle den Muslimen, reine und gesunde Speisen einzunehmen. Jegliche Speisen und Getränke und Handlungen, die die Gesundheit des Menschen gefährden, hätte Allah verboten. Religiös nicht verbotene Handlungen und nicht verbotene Speisen und Getränke seien erlaubt (halal). Handlungen, deren Unterlassung eindeutig und offen eingefordert werden, seien unerlaubt (haram). Darüber hinaus gebe es zweifelhafte Dinge, von denen man sich ebenfalls fernhalten sollte.

Die Annahme der Bittgebete erfolge durch den Verdienst über erlaubten Wegen. Der Prophet Muhammad (s) sagte dazu, dass die Bittgebete einer Person, der Speisen aus unerlaubten Verdienstwegen erzielt habe, vierzig Tage lang nicht angenommen werde. Während der Corona-Krise bilde die Menschheit eine Einheit und wende sich mit ihren Bittgebeten zum erhabenen Allah. Für die Annahme dieser Bittgebete sollte man daher darauf achten, dass die Speisen rein und Verdienste aufrichtig sind.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.