Acht Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist das Hauptverfahren gegen den Täter eröffnet worden. Ihm wird mehrfacher Mordversuch sowie Volksverhetzung zur Last gelegt.
Gut acht Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist das Hauptverfahren gegen den Täter eröffnet worden. Die Hauptverhandlung beginne am 21. Juli in Magdeburg, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg am Montag mit. Darüber hinaus habe sich der 1. Strafsenat dafür ausgesprochen, 40 Menschen als Nebenkläger zuzulassen. Der Angeklagte stehe im Verdacht, aus einer „antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht“ gehandelt zu haben. Neben dem Verhandlungsauftakt sind 17 weitere Termine vorgesehen.
Der 28 Jahre alte Attentäter aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz hatte am 9. Oktober 2019 – am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur – versucht, in der Synagoge in Halle ein Blutbad anzurichten. Er schoss auf eine Holztür und warf Sprengsätze. Als es ihm nicht gelang in die Synagoge einzudringen, erschoss er auf der Straße eine 40 Jahre alte Frau.
Im Anschluss tötete er in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Zuvor habe er versucht, „sämtliche der sich in dem Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu töten“, heißt es in der aktuellen OLG-Mitteilung. Dies sei jedoch misslungen.
Ihm wird zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch zum Nachteil von 68 Menschen sowie Volksverhetzung zur Last gelegt. Der Attentäter filmte die Taten mit einer Helmkamera, seine Aufnahmen waren via Internet live zu sehen.
Der Attentäter von Halle hatte zuvor versucht, aus dem Gefängnis auszubrechen und war dabei seinen Aufsehern für mehrere Minuten entkommen. Stephan B. sei während eines Hofgangs an der frischen Luft über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und habe sich rund fünf Minuten unbeaufsichtigt im Gefängnis Roter Ochse in Halle bewegt, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Während dieser Zeit sei er in ein Gebäude auf dem Gefängnisgelände gelaufen, habe da aber nur verschlossene Türen vorgefunden, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Daraufhin kehrte er demnach in den Innenhof zurück und sei dort von Vollzugsbeamten wieder in Gewahrsam genommen worden, ohne Widerstand zu leisten. Man könne von Fluchtabsicht sprechen, sagte der Sprecher. (dpa/iQ)