Hamburg

Edeka lehnt muslimische Schülerin ab

Ein Supermarkt lehnt die Bewerbung einer muslimischen Schülerin als Aushilfe ab. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Kein Einzelfall.

18
06
2020
Edeka lehnt muslimische Schülerin ab @shutterstock, bearbeitet by iQ.
Edeka lehnt muslimische Schülerin ab @ shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eigentlich wollte sich die 16-jährige Schülerin Miriam J. mit ihren zwei Freundinnen für eine Aushilfsstelle in einem Supermarkt in Hamburg bewerben. Mit der Aushilfsstelle in den Sommerferien wollte sich Miriam ihr Taschengeld aufbessern und einen ersten Einblick in die Arbeitswelt wagen. Doch dazu kam es erstmal nicht. Grund dafür ist ihr Kopftuch.

Wie die 16-Jährige in einem Instagram-Video erklärt, sollten sie mit ihren Freundinnen am Dienstag (16. Juni) mit ihren Bewerbungsunterlagen vorbeikommen, um Probe zu arbeiten. Nach einer knappen Stunde kam der Geschäftsführer vorbei und begrüßte sie mit den Worten „Wer seid ihr denn?“ und zeigte mit seinem Finger auf Miriams Kopftuch und fügte hinzu, „entweder setzt Du dein Kopftuch ab, oder du kannst hier nicht arbeiten“. Dieser Forderung kam Miriam nicht nach.

Als die drei Freundinnen sich Hilfe vom Personalmanager erhofften, schaute er Miriam an und sagte: „Ich sehe das Problem.“ Verzweifelt und fassungslos verließen die Freundinnen den Supermarkt.

Nach Shitstorm – Edeka bedauert Vorfall

„Ich hätte es mir nicht vorstellen, dass ich als 16-jährige Schülerin von einem Geschäftsführer aufgrund meines Kopftuchs fertig gemacht werde“, erklärt Miriam den Tränen nah in ihrem Video. „Aber er hat sich getraut. Das war für mich eine Realitätsklatsche, dass Rassismus existiert.“ Sie sei sich bewusst, dass sie aufgrund ihres Kopftuchs in ihrem späteren Leben diskriminiert werde oder Absagen erhalten werde. „Aber nicht in dem Alter, vielleicht mit 26“. Sie sei öfters diskriminiert worden, aber nie so direkt. In ihrem Video ruft sie zu einem Boykott gegen den Supermarkt auf. Das Video geht auf Instagram viral und führte zu einem Shitstorm gegen Edeka, so dass sie auf das Video reagierten.

Edeka selbst bedauere den Vorfall. „Wir bedauern den von dir geschilderten Vorfall sehr, denn Edeka steht für Vielfalt. Dies zeigt sich vor allem in unserer kulturellen Vielfalt“, erklärt Edeka auf ihrem Instagram-Account. Für Edeka zähle nicht die Herkunft, sondern die Kompetenz und das Engagement. So bietet Edeka Miriam einen neuen Termin zu einem Vorstellungsgespräch bei einem anderen Edeka in ihrer Umgebung.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Surferone (30.06.2020, 23:37) Prima auf den Punkt gebracht. Kein vernünftiger Mensch würde das Christentum auf die Kreuzzüge und die Inquisition reduzieren. Aber hier wird von vielen "Der Islam" gleichgesetzt mit dem islamistischen Terror. Der Islamismus ist ein historisch junges Phänomen und man kommt ihm nicht bei mit wahllosen Koran-Zitaten, sondern mit sozialwissenschaftlicher Analyse.
02.07.20
11:57
Johannes Disch sagt:
@Axel (02.07.2020, 10:35) Der Marktleiter hat die junge Frau wegen ihres Kopftuchs abgelehnt. Und das darf er nicht. Die Sache ist juristisch eindeutig. Niemand darf ein Job verweigert werden wegen seiner Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der sexuellen Orientierung oder wegen des Alters. Und auch nicht wegen des Glaubens. Da gibt es nichts zu diskutieren und es gibt auch keinen Interpretationsspielraum. Der Marktleiter hat sich-- nett formuliert-- zumindest recht ungeschickt verhalten. Was die Frage aufwirft. ob der Mann für diese Position tatsächlich geeignet ist.
02.07.20
21:54
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (02.07.2020, 9:47) Dass Menschen ihren Glauben öffentlich zeigen dürfen, auch durch durch Symbole und das in der Regel auch am Arbeitsplatz, das ist eine Tatsache und eine Selbstverständlichkeit, über die es nichts zu diskutieren gibt. -- "Die Verfassung regelt das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürgern und bezieht sich auf das Privatleben, nicht aber auf das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit." (Ute Fabel) Das ist schlicht falsch. Man verliert seine Grundrechte nicht, weil man seinen Arbeitsplatz betritt. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht befugt, in die Grundrechte des Individuums einzugreifen. Ob und wie weit er es unter bestimmten Umständen doch darf, das entscheiden Gerichte, also der deutsche Rechtsstaat. Also, auch das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss die Grundrechte beachten. Das gilt übrigens für alle Rechtsverhältnisse. Die Grundrechte und unsere Verfassung sind das Dach unserer Rechtsordnung, woraus sich alle anderen Rechtsverhältnisse ableiten und woran sich alle anderen Rechtsverhältnisse orientieren müssen. Alle Rechtsverhältnisse müssen verfassungskonform sein und dürfen die Grundrechte nicht verletzen. -- "Das konsequente optische Neutralitätsprinzip stellt eine diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie dar, welche schon das Gütesiegel des Europäischen Gerichtshofs erhalten hat." (Ute Fabel) Nicht aber das Gütesiegel des LAG Nürnberg. Das hat erst kürzlich im Fall einer Kassiererin bei der Drogeriekette "Müller" entschieden, dass so ein Verbot rechtswidrig ist und eine "mittelbare Diskriminierung" darstellt. "Müller" musste die Frau weiter beschäftigen -- und zwar MIT Kopftuch! Auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs-- die unter bestimmten Umständen das Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz ermöglichen-- griffen hier nicht. Details kann man der Urteilsbegründung entnehmen. Und so wie das LAG Nürnberg entschieden in vergleichbaren Fällen bisher so ziemlich alle deutsche Arbeitsgerichte. Das "optische Neutralitätsprinzip" ist eine Chimäre. Es ist nirgendwo exakt definiert und hat keinen Verfassungsrang. Der Gummibegriff "optisches Neutralitätsprinzip" steht nicht über den Grundrechten. Und ein Arbeitgeber ist nicht befugt, in Grundrechte einzugreifen, diese zu beschneiden oder gar zu verbieten. Er darf es nur mit Erlaubnis des Rechtsstaats und in sehr engen Grenzen. Und diese Grenzen gibt ihm der Rechtsstaat vor. Der EUGH hat gesagt, dass in bestimmten Fällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen ein Verbot religiöser Symbole und religiöser Kleidung möglich ist. Er hat aber keinen Freibrief für ein pauschales Verbot erteilt. Es geht immer um den konkreten Einzelfall. Die Dinge werden immer am konkreten Einzelfall geprüft und entschieden. "grege" hat die Komplexität dieses Themas-- das für jeden Arbeitgeber schwierig ist-- in einem Beitrag hier sehr gut dargelegt. (30.06.2020, 17:06)
02.07.20
23:45
Johannes Disch sagt:
Besonders absurd erscheint das Verhalten des Filialleiters, wenn man bedenkt, dass "Edeka" schon seit geraumer Zeit einen Spot schaltet, wo das Unternehmen ausdrücklich um Azubis mit Migrationshintergrund wirbt.
06.07.20
14:29
Ute Fabel sagt:
§ 3 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt Folgendes: "Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation." Ich finde in dem Artikel keine Informationen darüber, dass bei Edeka von anderen Mitarbeitern andere religiöse, philosophische, politische oder weltanschauliche Kleidungsstücke oder Symbole getragen und mit Freude akzeptiert werden, aber nur das Kopftuch nicht. Nur in diesem Fall läge nämlich eine Diskriminierung vor. Anderenfalls handelt es sich vielmehr um einen unerfüllten Wunsch auf Sonderbehandlung, worauf jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Es besteht der starke Eindruck, dass Miriam J. nur gezielt versucht, das Gleichbehandlungsrecht für ihre ideologischen Zwecke zu instrumentalisieren.
09.07.20
10:12
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (09.07.2020, 10:12) Man muss in diesem Fall keine rabulistischen Pirouetten drehen. Der Fall ist eindeutig. Der Filialleiter hat dieFrau wegen ihres Kopftuchs abgelehnt. Und das darf er nicht. Das ist ein Verstoß gegen Art. 3 Satz 3 GG.
10.07.20
9:23
Johannes Disch sagt:
@Aktuelles zum Fall: EDEKA muss der abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zahlen. Der Marktleiter wurde seines Postens enthoben.
10.07.20
18:18
Fassungslos sagt:
Ich bin fassungslos! Ich kann es ich fassen, wie viel Hass hier in den Kommentaren steht. Ich kann es nicht fassen, wie unverschämt sich die Menschen hier äußern. Es widert mich an! Die Islamfeindlichkeit in Deutschland ist beschämend und abstoßend! Liebe Mitmenschen, bitte seid doch Menschen! Bitte lasst Respekt, Nächstenliebe und Toleranz eure Kommentare bestimmen und nicht blinden Hass und Unverständnis. Wenn ihr solche Angst habt, dann beschäftigt euch mit dem Thema, anstatt zu versuchen, es durch den Dreck zu ziehen!
17.07.20
16:56
Johannes Disch sagt:
@fassungslos Dann gehen Sie mal zu dem Artikel "Edeka" muss Entschädigung an Schülerin zahlen." Dort geht der Rassismus fröhlich weiter.
19.07.20
12:21
Kritika sagt:
An Fassungslos Haben Sie schon einmal den vielfältigen Hass und die Hetze an vielen Stellen des Koran = Islam gegen 95 % der Einwohner Deutschlands gelesen? Ich meine gegen den " Ungläubigen " Dagegen verblasst die Kritik hier RE IKEA zu ' unbedeutend', meinen Sie nicht auch? Gruss, Kritika
20.07.20
1:48
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