Hamburg

Edeka muss Entschädigung an Schülerin zahlen

Eine Edeka-Filiale in Hamburg lehnte eine muslimische Schülerin aufgrund ihres Kopftuchs ab. Während die Muslimin Schadensersatz erhält, wurde dem Marktleiter die Verantwortung der Filiale entzogen.

10
07
2020
Edeka lehnt muslimische Schülerin ab @shutterstock, bearbeitet by iQ.
Edeka lehnt muslimische Schülerin ab @ shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Edeka-Filiale in Hamburg muss der abgelehnten muslimischen Schülerin Schadensersatz zahlen. Eigentlich wollte sich die 16-jährige Schülerin Miriam J. mit ihren zwei Freundinnen für eine Aushilfsstelle in einem Supermarkt in Hamburg bewerben. Mit der Aushilfsstelle in den Sommerferien wollte sich Miriam ihr Taschengeld aufbessern. Doch dazu kam es erstmal nicht, da der Marktleiter sie aufforderte ihr Kopftuch abzulegen.

Miriam wollte gegen diese Diskriminierung juristisch vorgehen. Wie ihr Anwalt Yalçın Tekinoğlu auf Anfrage von IslamiQ mitteilte, haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Der Marktleiter und Edeka haben sich bei Miriam entschuldigt und die geforderte Entschädigung gezahlt. Über die Höhe wurden keine Angaben gemacht. Außerdem wurde dem Marktleiter die Verantwortung für die Filiale in Hamburg entzogen.

„Es freut uns, dass wir mit Edeka in diesem Fall eine außergerichtliche Einigung finden konnten“, sagt Rechtsanwalt Tekinoğlu. Der Fall sei relativ eindeutig gewesen. „Zumal, dass die Betroffene Miriam zwei Freundinnen dabei hatte und die Mitarbeiter vom Edeka hinter ihr standen, machte die Beweislage klar und eindeutig“, so Tekinoğlu weiter. Häufig sei das bei Bewerbungen nicht gegeben und daher schwierig nachzuweisen. „Dieser Fall zeigt, dass man gegenüber Rassismus und Diskriminierung nicht untätig bleiben sollte“, erklärt der Anwalt. Erfahrungsgemäß würden sehr viele Betroffene sich gegen Diskriminierung nicht zur Wehr setzen. „Der Fall habe gezeigt, dass es was bringt. Rassismus darf sich nicht lohnen.“

„Aber nicht in dem Alter, vielleicht mit 26“

„Ich hätte es mir nicht vorstellen, dass ich als 16-jährige Schülerin von einem Geschäftsführer aufgrund meines Kopftuchs fertig gemacht werde“, erklärt Miriam den Tränen nah in ihrem Video. „Aber er hat sich getraut. Das war für mich eine Realitätsklatsche, dass Rassismus existiert.“ Sie sei sich bewusst, dass sie aufgrund ihres Kopftuchs in ihrem späteren Leben diskriminiert werde oder Absagen erhalten werde. „Aber nicht in dem Alter, vielleicht mit 26“. Sie sei öfters diskriminiert worden, aber nie so direkt.

Anwalt Tekinoğlu fügt hinzu, dass sich der Geschäftsführer des Edeka-Konzerns und Marktleiter persönlich bei Miriam entschuldigt hätten. Nähere Angaben zum Inhalt des Gesprächs wollte der Anwalt nicht machen.

„Es ging Miriam nicht darum, Profit aus der Sache zu schlagen“, unterstreicht Tekinoğlu abschließend: „Sie wollte ein Zeichen setzen. Und das ist ihr gelungen!“

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Die Sachlage ist in diesem Fall eindeutig und man muss keine Rabulistik betreiben. Ein Blick ins Grundgesetz Art. 3 Satz 3 und ein Blick auf die Seite "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" Kapitel: "Kopftuch am Arbeitsplatz" genügen. Dort heißt es: --- 2. "Darf mir ein Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuchs oder eines religiösen Symbols am Arbeitsplatz nach eigenem Ermessen verbieten?" -- "Nein. Grundsätzlich darf in Deutschland jeder Mensch seine Religion frei ausleben - auch am Arbeitsplatz. Das AGG verbietet darüber hinaus Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung im Arbeitsleben. Das bedeutet, dass Arbeitgeber weder bei der Bewerbung noch im Arbeitsalltag einzelne Personen wegen ihres Glaubens benachteiligen und die Ausübung ihrer Religion behindern dürfen." zitiert aus: www.antidiskriminierungsstelle.de Und genau das hat der Filialleiter getan: Er hat die Frau wegen ihres Glaubens abgelehnt. Das darf er nicht. Das war ein Verstoß gegen Art. 3 Satz 3 GG und ein Verstoß gegen das AGG. Das wäre übrigens auch dann der Fall gewesen, hätte "Edeka" über eine betriebliche Verinbarung verügt, die das Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole untersagt, was bei "Edeka" nicht der Fall ist. Unter Punkt 3 heißt es: -- "Religiöse Symbole in der Privatwirtschaft: Wann ist ein Verbot zulässig?" -- "Darüber hinaus dürfen Neutralitätsregelungen nicht zu Benachteiligungen im Bewerbungsprozeß führen. Allein weil eine Bewerberin beispielsweise auf einem Bewerbungsfoto oder im Vorstellungsgespräch ein Kopftuch trägt, darf ihre Bewerbung nicht abgelehnt werden." www.antidiskriminierungsstelle.de "Edeka" hätte sich vor Gericht eine Klatsche abgeholt, weshalb es klug war, sich außergerichjtlich zu einigen und eine Entschädigung zu zahlen und den inkompetenten Filiasalleiter zu entlassen.
16.07.20
11:47
Dilaver Çelik sagt:
Muslimische Frauen dürfen mit Kopftuch berufstätig sein. Wer das rabulistisch in Abrede stellt, der hat die Religionsfreiheit nicht verstanden. Tut mir leid.
16.07.20
15:14
elfirueger@t-online.de sagt:
Religiöse Symbole kann ich privat ausleben, auf der Arbeitsstelle neutral.
16.07.20
16:27
Schwarzes Schaf sagt:
Ich hätte sie auch abgelehnt, allerdings nicht den Fehler begangen das auch tatsächlich als Grund zu nennen. Für mich ist das Kopftuch nicht nur ein Zeichen der Unterdrückung (weil Männer auf "böse" Gedanken kommen könnten muss die Frau darunter leiden!?), sondern auch ein politisches Statement (man vertritt einen altmodischen Islam, der nicht mit der Zeit geht - man stelle sich vor die Katholiken würden immer noch den mittelalterlichen Ablasshandel betreiben!). Man muss das Kopftuch nicht Tragen und allein deshalb ist man auch kein besserer Gläubiger als jemand der es nicht trägt. Verstehe nicht wieso man es so demonstrativ zur Schau stellen muss..
17.07.20
0:24
Johannes Disch sagt:
@Kopftuch am Arbeitsplatz: Grundsätzliches zur Problematik, Wie ich schon häufiger ausgeführt habe, ist ein Verbot nicht so einfach. Grundsätzlich darf es getragen werden. Unsere Rechtslage erlaubt das (GG Art. 3 Satz 3 und AGG). Dass das Kopftuch am Arbeitsplatz getragen werden darf ist also die Regel und ein Verbot die Ausnahme. Eine Ausnahme, die zudem gut begründet sein muss und juristisch möglichst wasserdicht. Das ist inzwischen in Deutschland für jeden Unternehmer ein Drahtseilakt mit ungewissem Ausgang. Da eine Verfassungsänderung in Richtung eines konsequenten Laizismus bei uns nicht zu erwarten ist, kann man den Unternehmen nur raten, eine juristisdch wasserdichte Betriebsvereinbarung zu erlassen, wenn sie religiöse und weltanschauliche Symbole am Arbeitsplatz nicht haben wollen. Man kann auch leicht für das Ablegen des Kopftuchs am Arbeitsplatz argumentieren. Das Kopftuch ist keine religiöse Pflicht. Zudem steht es für ein Frauenbild, das mitz der Moderne nicht zu vereinbaren ist. Es ist und bleibt ein problematisches Kleidungsstück. Kopftuch-Klagewellen und Vorfälle wie bei "Edeka" führen dazu, dass sich immer mehr Unternehmen überlegen, ob sie Musliminnen überhaupt noch einstellen. Einfach, weil sie sich diesen Klage-Zirkus ersparen wollen. Manche stellen sogar Musliminnenn ohne Kopftuch nicht mehr ein, weil sie fürchten, eines Tages könnte sie mit einem Kopftuch aus dem Urteil zurückkommen. So geschehen bei der Drogeriekette "Müller." Musliminnen verbauen sich also Jobchancen, wenn sie auf dem Kopftuch beharren. Die Damen sollten sich schon fragen, was Ihnen wichtiger ist: Hier in Deutschland Fuß zu fassen und beruflich voranzukommen oder ein Stück Stoff?? Wenn man vernünftig ist, dann entscheidet man sich für Option 1.
17.07.20
8:59
Alexander sagt:
Im koran steht die Frau soll ihren Brustschlitz mit Kopftuch bedenken. Von Kopftuch tragen ist nicht die rede. Sure 23/31.
17.07.20
9:26
Nikola Kalabic sagt:
Es ist immer nur eine Religionsgemeinschaft, die hier ständig nur Sonderrechte einfordert. Zur Berufsbekleidung in einem Supermarkt gehört nun mal kein Kopftuch. Und wenn jemand meint seine Reliogion über alles andere stellen zu müssen, dann ist er nun einmal falsch in diesem Land und sollte in ein Land auswandern in dem er unter seinesgleichen ist. Ich bin auch Ausländer und habe mich hier angepasst. Ich frage mich, wie lange die Deutschen noch Geduld haben werden
17.07.20
16:40
Heinrich Ernst sagt:
...bin auch selbständiger Arbeitgeber und ich möchte sehr wohl mitreden wollen, wen ich warum einstelle und wen und warum nicht. Das einen solche Petitessen den Kopf kosten können und 16-jährige wegen eines verpassten Ferienjobs gleich den Anwalt zücken (wer hat den gezahlt?), lässt tief in unsere neue "Toleranz" blicken. Wenn ich also jemand einfach nicht haben will (zu große Nase, Ohren, Schielen, Lispeln, egal was...) und das Herz auf der Zunge habe, werde ich umgehend sozial liquidiert. Eine interessante Form von Neofaschismus....
18.07.20
0:54
Angeena sagt:
Warum möchte eine gläubige Muslima in einem Laden arbeiten, wo es Schweinefleisch bearbeiten muss und Alkohol auspreist und verkauft? So gläubig kann das Mädel dann nicht sein, oder irre ich mich? Spricht von Rassismus, aber ich wusste gar nicht, dass Muslime eine Rasse ist. Mir sehr unverständlich.
18.07.20
3:49
Cora Sanftleb sagt:
Muslime sind keine eigene Rasse denn es gibt auch deutsche Konvertiten. Es wird von den Verbänden aber bewusst so eingesetzt um juristische Handhabe zu rechtfertigen. Den Anwalt der jungen Kopftuchdame würde bestimmt nicht von ihr bezahlt. Sie streben Macht und Vorherrschaft über die von ihnen so genannte Köterrasse an. Der Vorfall ist exemplarisch. Beispiele aus der Geschichte werden bewusst übersehen. Guten Schlaf weiterhin!
18.07.20
10:10
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