Wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte an Polizeicomputern sind seit 2018 in ganz Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
Wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte sind seit 2018 in ganz Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Das hat eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes ergeben. Darunter sei allerdings eine zweistellige Zahl von Verfahren, die eingestellt worden seien oder sich noch in Prüfung befänden, heißt es in dem Bericht. Vollständig sind die Zahlen nicht, in Sachsen-Anhalt konnten die zuständigen Stellen den Angaben zufolge zunächst keine konkreten Angaben machen.
Wie die Umfrage ergab, unterscheiden sich die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse von Bundesland zu Bundesland. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlten diesen Behörden entsprechende Befugnisse.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte dazu am Sonntag: „Ich werde prüfen, ob der Zugriff auf Polizeidatenbanken mit biometrischen Merkmalen besseren Schutz ermöglicht. Datenzugriffe sind eine sehr sensible Angelegenheit und sollten deshalb mit den höchsten Standards geschützt sein.“
Die Serie der rechtsextremen Drohschreiben an Politikerinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens ist deutlich länger als bislang bekannt. Die Ermittler des hessischen Landeskriminalamts (LKA) hätten Informationen über 69 Drohschreiben, die mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versendet wurden, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag im Innenausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden. Diese richteten sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern. Neun Personen wohnten in Hessen.
Von diesen neun Personen aus dem Land würden fünf durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamtes individuell betreut, erklärte der Innenminister. Bei den vier weiteren Personen handele es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Verschickt wurden die Schreiben nach Angaben Beuths fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse. Überwiegend sei der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare erfolgt.
Seit 2018 sind bei etwa 70 Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens Drohmails eingegangen, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Zuletzt hatten sich die Mails gehäuft. In drei Fällen in Hessen sollen den Drohschreiben ungeklärte interne Abfragen an Polizeicomputern vorausgegangen sein, bei denen persönliche Daten der Opfer erkundet wurden. (dpa/iQ)