Nachdem zunächst der Ablauf des rechtsterroristischen Anschlags in Halle im Mittelpunkt stand, widmet sich der Prozess nun Details und Hintergründen.
Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag in Halle haben mehrere Anwälte der Nebenklage Zweifel geäußert an der Darstellung des Angeklagten, sich ohne Wissen seines Umfelds radikalisiert zu haben. Mehrere Juristen der Nebenklage zitierten am Dienstag ehemalige Mitschüler und Bekannte, die dem Angeklagten rassistische Äußerungen zuschrieben. Eine Anwältin verlas am dritten Prozesstag ein Zitat der Schwester des Beschuldigten. Diese sagte demnach, dass der Angeklagte „Ausländer“ und besonders Juden hasse. Bisher hatte der Beschuldigte stets angegeben, seine Überzeugungen für sich behalten zu haben, auch weil man seiner Meinung nach in Deutschland nicht frei darüber sprechen könne.
In einer Stellungnahme verurteilte eine weitere Anwältin der Nebenklage die antisemitischen, rassistischen und sexistischen Aussagen des Angeklagten, die man nicht unkommentiert stehen lassen dürfe. Der Mann habe vielleicht keine Unterstützer im strafrechtlichen Sinne gehabt, wohl aber einen Resonanzraum – das Internet – in denen er hoffte Nachahmer zu finden.
Der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan B. vor dem Oberlandesgericht Naumburg läuft seit vergangenem Dienstag. Wegen des großen öffentlichen Interesses und aus Sicherheitsgründen erfolgt die Verhandlung im größten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts im Landgericht Magdeburg. Die Bundesanwaltschaft wirft Balliet 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchten Mord.
Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte vorige Woche eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. In dem Gotteshaus feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss er eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss.
Das Gericht verlas am Dienstag auch einen Brief, den die Mutter des Angeklagten vor einem Selbstmordversuch an ihre Tochter geschrieben haben soll. Darin gibt sie der Gesellschaft und dem Staat die Schuld an der Tat ihres Sohnes und äußert ähnliche antisemitische Verschwörungstheorien, wie ihr Sohn vor Gericht. Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass seine Familie nichts mit der Tat zu tun habe und auch nichts von seinen Plänen gewusst habe. Bei der Verlesung des Briefes starrte der Beschuldigte, der bei Befragungen sonst oft lächelt und lacht, still auf den Tisch vor sich und verschränkte die Arme. Die Eltern des Mannes werden am Mittwoch vor Gericht erwartet, wollen dem Vernehmen nach aber nicht aussagen.
Neben den Anwälten der Nebenklage wandte sich auch ein Betroffener selbst an Balliet. Der US-Amerikaner Ezra Waxman, der während des Anschlags in der Synagoge in Halle war und als Nebenkläger auftritt, stellte dem Beschuldigten am Dienstag mehrere Fragen. Waxman konfrontierte den Angeklagten mit den antisemitischen Vorurteilen, die der 28-Jährige immer wieder vor Gericht ausbreitete.
Waxman wollte wissen, wie diese Klischees auf ihn persönlich zutreffen würden. Der Angeklagte Stephan Balliet antwortete, es handele sich eher um generelle, gesellschaftliche Eigenschaften von Juden. Waxman unterbrach den Angeklagten: „Ich frage Sie aber nicht generell, ich frage Sie über mich“. Außerdem fragte der Amerikaner, ob der Angeklagte seine Anschlagspläne auch umgesetzt hätte, wenn er Kinder oder eine Freundin gehabt hätte. Es wäre unwahrscheinlicher gewesen, antwortete der Angeklagte. (dpa/iQ)