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Niedersachsen

Kurbanfest: Keine Anträge zum Schächten von Tieren

Für das Schächten von Tieren zum Kurban hatte es in Niedersachsen eine längere politische Diskussion gegeben. Nun sind keine Ausnahmegenehmigungen dafür mehr beantragt worden.

29
07
2020
0
EuGH
Rituelles Schächten © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Anders als in den vergangenen Jahren hat es in Niedersachsen keine Anträge zum Schächten von Tieren vor dem muslimischen Opferfest (Kurban) an diesem Freitag gegeben. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten seien nicht mehr beantragt worden, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. Im vergangenen Jahr war einem Schlachtbetrieb das Schächten von maximal 200 Schafen und Ziegen erlaubt worden, ähnlich viele wie in den Vorjahren. Um die Frage eines Verbots des Schächtens hatte es eine längere politische Diskussion gegeben.

Zunächst hatte die AfD 2018 im Landtag ein Ende der Ausnahmeregelung aus Tierschutzgründen verlangt, für den Vorstoß aber keine Mehrheit gefunden. Vor einem Jahr dann hatte die CDU-Fraktion das Thema wieder aufgegriffen und gefordert, das Leiden von Tieren durch das Schlachten bei vollem Bewusstsein solle beendet werden.

Die muslimische und die jüdische Gemeinschaft hatten gegen ein generelles Verbot protestiert. In der Praxis würden in Niedersachsen Tiere derzeit mit Betäubung geschächtet, so wie es das Tierschutzgesetz vorsehe, hatte die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) erklärt. Unabhängig von der Frage eines Verbots hatte die Landespolitik die Muslime zu einem kompletten Verzicht auf Anträge für Ausnahmegenehmigungen zum Kurban bewegen wollen.

Ausnahmen zum Kurban möglich

In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Der Tierschutz verlangt eine Betäubung, die das Schmerzempfinden der Tiere sicher ausschaltet. Um zugleich die Religionsfreiheit mit entsprechenden Glaubensvorschriften zu gewährleisten, sind Ausnahmen möglich. (dpa, iQ)