Nach einer Klage eines Bürgers 2015 gegen den Islamunterricht an Grundschulen, wird nun das Verwaltungsgericht in Saarland in den kommenden Wochen entscheiden.
Das Verwaltungsgericht des Saarlands entscheidet voraussichtlich in den kommenden Wochen über eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen. Das Gericht befasste sich am Freitag mit der Klage eines Bürgers gegen das seit 2015 laufende Modellprojekt des Bildungsministeriums. Ein Sprecher des Gerichts äußerte auf Anfrage Zweifel am Erfolg der Klage. Fraglich sei, ob die Klage überhaupt angenommen werde. Eine Entscheidung soll zeitnah erfolgen.
Seit 2015 gibt es im Saarland an einigen Grundschulen Islamunterricht. Das Projekt wurde im vergangenen Jahr um vier Jahre verlängert. Der Staat kooperiert für den Islamunterricht mit sechs islamischen Gemeinden und Vereinen, darunter auch mit dem DITIB Landesverband. Laut Lehrplan wird der Unterricht „in deutscher Sprache von Lehrkräften muslimischen Glaubens auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Saarlandes und des saarländischen Schulordnungsgesetzes erteilt“.
Wie der Saarländische Rundfunk (Freitag) berichtete, soll die Zusammenarbeit mit der DITIB-Gemeinde einen Bürger aus Dillingen zur Klage veranlasst haben. Der Mann argumentierte, die DITIB sei nicht unabhängig von der türkischen Regierung. (KNA/iQ)