Saarland

Gericht befasst sich mit Klage gegen Islamunterricht

Nach einer Klage eines Bürgers 2015 gegen den Islamunterricht an Grundschulen, wird nun das Verwaltungsgericht in Saarland in den kommenden Wochen entscheiden.

03
08
2020
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

Das Verwaltungsgericht des Saarlands entscheidet voraussichtlich in den kommenden Wochen über eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen. Das Gericht befasste sich am Freitag mit der Klage eines Bürgers gegen das seit 2015 laufende Modellprojekt des Bildungsministeriums. Ein Sprecher des Gerichts äußerte auf Anfrage Zweifel am Erfolg der Klage. Fraglich sei, ob die Klage überhaupt angenommen werde. Eine Entscheidung soll zeitnah erfolgen.

Seit 2015 gibt es im Saarland Islamunterricht

Seit 2015 gibt es im Saarland an einigen Grundschulen Islamunterricht. Das Projekt wurde im vergangenen Jahr um vier Jahre verlängert. Der Staat kooperiert für den Islamunterricht mit sechs islamischen Gemeinden und Vereinen, darunter auch mit dem DITIB Landesverband. Laut Lehrplan wird der Unterricht „in deutscher Sprache von Lehrkräften muslimischen Glaubens auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Saarlandes und des saarländischen Schulordnungsgesetzes erteilt“.

Wie der Saarländische Rundfunk (Freitag) berichtete, soll die Zusammenarbeit mit der DITIB-Gemeinde einen Bürger aus Dillingen zur Klage veranlasst haben. Der Mann argumentierte, die DITIB sei nicht unabhängig von der türkischen Regierung. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
"Der Mann argumentierte, die DITIB sei nicht unabhängig von der türkischen Regierung." Daran sieht man, dass die Klage politisch motiviert ist. Die Beweislast liegt bekanntlich beim Kläger. Wir werden sehen, ob der Kläger seine Behauptungen hieb und stichfest beweisen kann oder die Richter von der gegenwärtigen politischen Konjunktur beeinflusst sind oder nicht. Die Klage ist 5 Jahre her und 2015 war noch eine andere Zeit. Heute nach 5 Jahren gilt es geradezu als Schick, DITIB mit fadenscheinigen Begründungen und Gutachten zu diskreditieren. Das ist auch nur eine Modeerscheinung, welche der politischen Konjunktur geschuldet ist und kann nach weiteren 5 Jahren wieder anders sein. Wir hatten in Deutschland einmal eine Zeit, da waren die Muslimischen Brüder aus Ägypten "in", weil das damals hier den politischen Interessen diente. Heute sind sie bekanntlich "out" und gelten als "Hort des Bösen", die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gilt. Es liegt in der Natur der Politik, dass sie Menschen so korrumpiert, wie es ihren Interessen dient. Für den Otto-Normalbürger gilt: Abwarten und Tee trinken. Und vor allem beten.
04.08.20
16:44
Vera von Praunheim sagt:
Eine interessante Klage eines besorgten jüdischen Mitbürgers, der vorhat, diese Klage ggfs. auch bis zum Bundesverfassungsgerichts zielstrebig durchzuziehen. Eine Zusammenarbeit mit höchst umstrittenen muslimischen Verbänden, die unter direktem Kommando eines türkischen Politautokraten stehen, kann niemals rechtsstaatlich abgesegnet werden. Sogar die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen spricht von einem "islamistischen Unterdrückungsstaat Türkei", mit dem nicht unterwürfig umgegangen werden darf. Sonst setzt der immer mehr seine Religionsideologie als politisches Machtinstrument ein.
04.08.20
19:11