Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Rechtsterror

Hauptangeklagte gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke räumt den tödlichen Schuss erstmals vor Gericht ein. Damit kehrt Stephan E. zur Version seines ersten, zwischenzeitlich widerrufenen Geständnisses zurück.

05
08
2020
0
Walter Lübcke
Walter Lübcke © Facebook, bearbeitet by iQ

Im Prozess um den Mordfall Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan E. erstmals vor Gericht die Tat eingeräumt. Er habe den tödlichen Schuss abgegeben, ließ der 46-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt über seinen Anwalt erklären. Bereits in einem ersten Geständnis, das E. vor Polizisten abgelegt hatte, hatte er die Tat eingeräumt. Später stellte er die Geschehnisse vor einem Ermittlungsrichter als Unfall dar und bestritt, die Waffe zum Zeitpunkt des Schusses gehalten zu haben.

Lübcke war im Juni 2019 auf seiner Terrasse getötet worden

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet worden. Der Deutsche E. muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Laut Generalbundesanwalt handelte der 46 Jahre alte Familienvater aus rechtsextremistischen Motiven. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. H. sei am Tatort dabei gewesen, sagte Ernst nun vor Gericht.

Im Januar hatte E. vor einem Ermittlungsrichter seine andere Version des Tathergangs geschildert: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Tatversionen von E. sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden.

„Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich“

Warum E. sich nun wieder zur Tat bekennt, war zunächst unklar. Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich“, sagt er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer.

Während des zweiten Geständnisses war E. von dem Rechtsanwalt Frank Hannig vertreten worden. Dieser wurde vergangene Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als Pflichtverteidiger abberufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dazu erklärt: Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen E. und Hannig sei nachvollziehbar. (dpa/iQ)