Rechtsterror

Hauptangeklagte gesteht tödlichen Schuss auf Walter Lübcke

Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke räumt den tödlichen Schuss erstmals vor Gericht ein. Damit kehrt Stephan E. zur Version seines ersten, zwischenzeitlich widerrufenen Geständnisses zurück.

05
08
2020
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Walter Lübcke
Walter Lübcke © Facebook, bearbeitet by iQ

Im Prozess um den Mordfall Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan E. erstmals vor Gericht die Tat eingeräumt. Er habe den tödlichen Schuss abgegeben, ließ der 46-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt über seinen Anwalt erklären. Bereits in einem ersten Geständnis, das E. vor Polizisten abgelegt hatte, hatte er die Tat eingeräumt. Später stellte er die Geschehnisse vor einem Ermittlungsrichter als Unfall dar und bestritt, die Waffe zum Zeitpunkt des Schusses gehalten zu haben.

Lübcke war im Juni 2019 auf seiner Terrasse getötet worden

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet worden. Der Deutsche E. muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Laut Generalbundesanwalt handelte der 46 Jahre alte Familienvater aus rechtsextremistischen Motiven. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. H. sei am Tatort dabei gewesen, sagte Ernst nun vor Gericht.

Im Januar hatte E. vor einem Ermittlungsrichter seine andere Version des Tathergangs geschildert: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Tatversionen von E. sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden.

„Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich“

Warum E. sich nun wieder zur Tat bekennt, war zunächst unklar. Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich“, sagt er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer.

Während des zweiten Geständnisses war E. von dem Rechtsanwalt Frank Hannig vertreten worden. Dieser wurde vergangene Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als Pflichtverteidiger abberufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dazu erklärt: Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen E. und Hannig sei nachvollziehbar. (dpa/iQ)