Nach dem rassistischen Messerangriff auf den 15-jährigen Arkan Hussein Khalaf in Celle könnte der Rechtsextremist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.
Nach dem rassistischen Messerangriff auf den 15-jährigen Arkan Hussein Khalaf in Celle vom vergangenen April könnte der Rechtsextremist dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Einen entsprechenden Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg beim Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg gestellt, wie Oberstaatsanwalt Lars Janßen am Dienstag sagte. Die Anklagebehörde gehe von Totschlag aus.
Nach den psychiatrischen Gutachten sei zur Tatzeit bei dem 30-Jährigen von einer erheblich eingeschränkten oder sogar einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aufgrund einer psychotischen Störung im Zusammenhang mit Drogenkonsum auszugehen. Dabei bestehe die Gefahr erneuter gewalttätiger Übergriffe, meinte Janßen. Per Gutachten seien Cannabis-, Amphetamin- und Kokainkonsum nachgewiesen worden.
„Ein ausländerfeindliches oder rechtsextremes Motiv, das der Beschuldigte bestreitet, konnte nach den Ermittlungen nicht festgestellt werden“, sagte Janßen. Die Untersuchungen des persönlichen Umfelds des Beschuldigten und die Auswertung seiner Social Media Accounts hätten dafür keine Anhaltspunkte ergeben.
Am 7. April war der 15-Jährige mit dem Rad auf der Bahnhofstraße in Celle gefahren. Zeugen zufolge hatte sich der Angreifer in einem Hauseingang aufgehalten und den Jugendlichen plötzlich angegriffen. Der Junge war mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden und dort gestorben. Das Opfer ist ein jesidischer Kurde, der mit seiner Familie 2014 aus dem Nordirak nach Celle geflüchtet war.
Der Beschuldigte hat die Tat nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft gestanden. Er habe ausgesagt, nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes vermehrt Drogen genommen zu haben, sagte Janßen im April. Der Mann habe sich verfolgt gefühlt, daher habe er ein Messer dabei gehabt, als er den Jugendlichen traf. Er habe einen Schub bekommen und zugestochen, das Opfer habe er nicht gekannt. Mehrere Gruppierungen, darunter jesidische Vereine, hatten der Staatsanwaltschaft zuvor vorgeworfen, einem möglichen rassistischen Motiv nicht ausreichend nachgegangen zu sein. (dpa/iQ)