









Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen als unzulässig abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen als unzulässig abgewiesen. Der Kläger, eigenen Angaben zufolge „deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“, sei nicht persönlich betroffen oder in seinen Rechten verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschluss. Der Mann hatte gegen das seit 2015 laufende Modellprojekt des saarländischen Bildungsministeriums zu Islamunterricht an vier Grundschulen geklagt.
Das Modellprojekt wurde im vergangenen Jahr um vier Jahre verlängert und könnte künftig ausgebaut werden. Der Staat kooperiert für den Islamunterricht mit sechs islamischen Religionsgemeinschaften. Laut Lehrplan wird der Unterricht „in deutscher Sprache von Lehrkräften muslimischen Glaubens auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Saarlandes und des saarländischen Schulordnungsgesetzes erteilt“.
Der Kläger sieht den Angaben des Gerichts zufolge unter anderem die Trennung von Staat und Religion verletzt und hält konfessionellen Religionsunterricht grundsätzlich für verfassungswidrig. Weiter kritisierte er die Zusammenarbeit mit DITIB. Die Religionsgemeinschaft sei nicht unabhängig vom türkischen Staat, so der Kläger.
Das Verwaltungsgericht erklärte, eine Verletzung eigener Rechte des Klägers sei durch die Einführung von Islamunterricht an saarländischen Schulen weder dargelegt noch ersichtlich. Auch werde die Religionsfreiheit des Klägers nicht beeinträchtigt. Das Gericht folgte einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2015; bereits damals hatte der Mann in einem anderen Verfahren gegen den Islamunterricht geklagt. Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. (KNA/iQ)