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Saarland

Gericht weist Klage gegen Islamunterricht an Grundschulen ab

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen als unzulässig abgewiesen.

12
08
2020
Umfrage, Islamunterricht, Islamischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht © Facebook, bearbeitet by iQ.

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Klage gegen den Islamunterricht an Grundschulen als unzulässig abgewiesen. Der Kläger, eigenen Angaben zufolge „deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“, sei nicht persönlich betroffen oder in seinen Rechten verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschluss. Der Mann hatte gegen das seit 2015 laufende Modellprojekt des saarländischen Bildungsministeriums zu Islamunterricht an vier Grundschulen geklagt.

Das Modellprojekt wurde im vergangenen Jahr um vier Jahre verlängert und könnte künftig ausgebaut werden. Der Staat kooperiert für den Islamunterricht mit sechs islamischen Religionsgemeinschaften. Laut Lehrplan wird der Unterricht „in deutscher Sprache von Lehrkräften muslimischen Glaubens auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Saarlandes und des saarländischen Schulordnungsgesetzes erteilt“.

Der Kläger sieht den Angaben des Gerichts zufolge unter anderem die Trennung von Staat und Religion verletzt und hält konfessionellen Religionsunterricht grundsätzlich für verfassungswidrig. Weiter kritisierte er die Zusammenarbeit mit DITIB. Die Religionsgemeinschaft sei nicht unabhängig vom türkischen Staat, so der Kläger. 

Das Verwaltungsgericht erklärte, eine Verletzung eigener Rechte des Klägers sei durch die Einführung von Islamunterricht an saarländischen Schulen weder dargelegt noch ersichtlich. Auch werde die Religionsfreiheit des Klägers nicht beeinträchtigt. Das Gericht folgte einer früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von 2015; bereits damals hatte der Mann in einem anderen Verfahren gegen den Islamunterricht geklagt. Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Vera von Praunheim sagt:
Warten mir mal die Berufung hierzu ab. Unabhängig davon plädiere ich aber für einen flächendeckenden Jüdischen Religionsunterricht. Gerne auch als Modellprojekt. Das wäre nur recht und billig & fair. Und wenn ggfs. Schülerinnen eine islamische Kopfverhüllung gestattet sein sollte, dann müssen selbstverständlich auch religiöse jüdische Kopfbedeckungen erlaubt sein. Das ist doch sonnenklar.
12.08.20
23:59
Maier Aliya sagt:
Ich bin sogar der Auffassung Kläger sollte alle Kosten des Verfahrens selbst tragen. Es gab schon das Urteil vorher und im uerbrigen herrscht in Deutschland, Paragraph vergessen, Religionsfreiheit. Kein Mensch fragt nach Geldern für Kirche und Co. Wenn Schule ein Ort von Islamphobie ist und Steuerzahler die Kosten für Verfahren zahlen: Gute Nacht Deutschland.
13.08.20
5:07
Dilaver Çelik sagt:
Der Kläger ist gut beraten, sich durch die einseitig-manipulative Berichterstattung der Medien nicht mehr irreführen zu lassen, deren Auswirkungen sich u.a. in eben solchen Klagen manifestieren. Sein offenes Bekenntnis zum jüdischen Glauben im Kontext der Klage ist lediglich Futter für antisemitische Verschwörungstheorien.
14.08.20
15:35
Fakhria sagt:
@Vera von Braunheim Und die Erde ist rund,oder? Wieso musst du solche Selbstverständlichkeiten im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch in Frage stellen? Hast du etwa den Gong verpasst?
14.08.20
16:20