Der Grundlagenvertrag mit den Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz bleibt eine wichtige Aufgabe, und zwar über die Landtagswahl hinaus. Das sagt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Das Ziel eines Grundlagenvertrags mit den islamischen Religionsgemeinschaften bleibt nach den Worten der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) über die Landtagswahl hinaus eine wichtige Aufgabe. „Wir haben bundesweit einen vorbildlichen Prozess, wir sind auf einem ganz konstruktiven Weg“, sagte Dreyer. Nach der Unterzeichnung von Zielvereinbarungen mit allen vier Gemeinschaften im April gebe es jetzt einen klaren Zeitplan.
„Mit der Einhaltung dieser Eckpunkte können wir einen Riesenschritt auf dem Weg zu den geplanten Verträgen machen“, sagte Dreyer. „Es ist sehr wichtig, dass wir mit diesen Verbänden eng im Kontakt bleiben, dass der Dialog nicht abbricht und wir ein vertrauensvolles Verhältnis im Land aufbauen.“
Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarungen – fünf Jahre nach Aufnahme der Verhandlungen im April 2015 – hat eine Frist von eineinhalb Jahren begonnen. Danach – und das heißt auch nach der Landtagswahl im März 2021 – will das Land die Einhaltung der vereinbarten Grundsätze prüfen. Frühestens im Oktober 2021 werden die Verhandlungen über einen Grundlagenvertrag wiederaufgenommen.
Der angestrebte Grundlagenvertrag des Landes mit den Religionsgemeinschaften soll Regelungen zu islamischen Feiertagen, zum islamischen Religionsunterricht und zu neu zu schaffenden Professuren für islamische Religionspädagogik enthalten. Gesprächspartner des Landes sind neben der SCHURA, dem 2013 gegründeten Landesverband der Muslime mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln, auch der DITIB-Landesverband, die Gemeinde der Islamischen Kulturzentren und die Ahmadiyya-Gemeinschaft.
Die vorgesehene Zeit für die Überprüfung der Zielvereinbarung wurde zuletzt von einem auf eineinhalb Jahre verlängert. Dies bedeutet, dass die Verhandlungen frühestens im September 2021 und somit erst nach der Landtagswahl wiederaufgenommen werden können. (dpa/iQ)