Magdeburg

Nebenkläger im Halle-Prozess kritisieren BKA-Ermittlungen

Nach Ermittlungen zu den Aktivitäten des Halle-Attentäters im Internet kommt scharfe Kritik von mehreren Anwälten der Nebenklage.

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08
2020
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Halle-Attentat
Halle-Attentat © Facebook, bearbeitet by iQ

Mehrere Anwälte der Nebenklage haben im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle das Bundeskriminalamt (BKA) und dessen Ermittlungen zu dem Anschlag kritisiert. Vor allem mit den Ermittlungen zu den Aktivitäten des Angeklagten im Internet waren am Mittwoch im Verfahren viele Vertreter der Nebenklage unzufrieden. Das BKA erwecke in dem Prozess den Eindruck „eines humpelnden Patienten, der der Zeit hinterher läuft“, sagte Nebenkläger-Anwalt David Herrmann.

Zuvor hatte das Gericht Internet- Computer- und Gaming-Experten des BKA befragt, die an den Ermittlungen beteiligt gewesen waren. Immer wieder konnten die Ermittler Fragen der Anwälte nicht beantworten, weil die entsprechenden Aspekte nicht untersucht worden seien. So räumte etwa die Gaming-Expertin ein, die Spiele, die der Angeklagte online gespielt hat, nie selbst gespielt zu haben. Der Experte für Online-Communitys sagte, die Foren, in denen der Angeklagte sich aufhielt, seien nicht langfristig überwacht worden, eine Nachverfolgung der dort aktiven Autoren sei kaum möglich. Auch die Reaktionen der Online-Communitys auf den Anschlag seien kaum ermittelt worden.

Auch am Dienstag hatte es bereits vereinzelte Kritik an der Expertise der BKA-Beamten gegeben, die vor allem zu den Ermittlungsergebnissen zur Bewaffnung des Angeklagten ausgesagt hatten. An den Ermittlungen zum Internet- und Gaming-Verhalten hatte es schon zu Beginn des Prozesses Kritik gegeben. Recherchen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hatten Lücken bei den Ermittlungen zu den Online- und Gaming-Kontakten des Angeklagten aufgezeigt.

Halle-Prozess seit Juli im Landgericht Magdeburg

Der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan Balliet läuft seit dem 21. Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg. Die Verhandlung findet aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss der Mann eine 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss. (dpa, iQ)