Künftig dürfen Berliner Staatsanwältinnen in Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen. Jedoch unter einigen Voraussetzungen.
Als Reaktion zum gekippten Kopftuchverbot in Berlin erlaubt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) künftig angehenden muslimischen Staatsanwältinnen ein Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Dies teilte er Mittwochabend im Rechtsausschuss mit. Einzige Voraussetzung sei, dass die Muslimin nicht alleine auftreten werde, sondern in Begleitung ihres Ausbilders bzw. Ausbilderin. Die hoheitlichen Aufgaben werden weiterhin von den Ausbildern übernommen.
Die rot-rot-grüne Koalition kritisierte die Ankündigung von Behrend. „Hier müssen wir als Koalition eine einheitliche Linie finden. Der Alleingang von Dirk Behrendt ist nicht gut“, erklärte SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier gegenüber „Tagesspiegel“. Für die CDU sei ein Kopftuch bei Staatsdienern, zumal im Kernbereich der Staatsgewalt bei Justiz und Polizei, politisch und gesellschaftlich nicht gewollt.
Zuletzt hatte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertrat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die gegenteilige Meinung. „In der multireligiösen Gesellschaft muss es darum gehen, was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat.“ Für Behrendt sollte das Neutralitätsgesetz noch in dieser Legislaturperiode geändert werden. Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz dürfe nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden. „Berlin kann es sich nicht weiter leisten, geeignete Lehrkräfte zu diskriminieren“, so Behrendt weiter.
Das Bundesarbeitsgericht wies aie Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden. (dpa, iQ)