NSU 2.0

Ermittlungen zu Drohschreiben in Berlin und Hamburg

Im Ermittlungskomplex zu den rechtsextremen Drohschreiben mit dem Absender „NSU 2.0“ gibt es nun auch Verdachtsfälle in Berlin und Hamburg.

07
09
2020
Drohschreiben mit NSU 2.0 verschickt, Göttingen
Drohschreiben mit NSU 2.0 verschickt, Göttingen

Im Ermittlungskomplex zu den rechtsextremen Drohschreiben mit dem Absender „NSU 2.0“ gibt es nach Recherchen von „Süddeutscher Zeitung“ und WDR auch Verdachtsfälle in Berlin und Hamburg. In beiden Städten seien insgesamt vier Polizisten wegen Datenabfragen an Polizeicomputern vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die bei den Ermittlungen die Federführung hat, wollte sich am Montag auf Anfrage nicht zu dem Bericht äußern.

Zwei Polizisten in Berlin-Neukölln und Berlin-Spandau sollen Daten einer Kabarettistin abgefragt haben, die später ebenfalls „NSU 2.0“-Drohschreiben erhielt. Das soll am 5. März 2019 geschehen sein, am selben Tag gab es demnach eine ähnliche Abfrage auch in einer Polizeiwache in Wiesbaden. Allerdings sollen in Berlin nur wenige Daten abgerufen worden sein, etwa keine Details über Familienmitglieder, die später in Drohschreiben enthalten gewesen seien.

NSU 2.0 Drohschreiben auf Polizeicomputer

Nach der rechtswidrigen Abfrage privater Daten einer taz-Autorin durch zwei Hamburger Polizisten ist der Vorfall an den Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar übergeben worden. Bis dieser untersucht und entschieden habe, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliege, ruhe das Disziplinarverfahren gegen die Beamten, sagte eine Polizeisprecherin am Montag auf Anfrage. Die beiden Polizisten – ein Mann und eine Frau – hatten nach Erscheinen der umstrittenen Kolumne „Abschaffung der Polizei – all cops are berufsunfähig“ Mitte Juni in der „taz“ private Daten der Autorin am Polizeicomputer abgerufen.

Aufgeflogen waren die Abfragen der Polizisten nach Angaben der Sprecherin im Rahmen von Standardüberprüfungen. So würden alle Beamten mit Berechtigung zur Recherche persönlicher Daten im Polizeicomputer stichprobenmäßig überprüft. Außerdem gebe es eine Liste mit Namen gefährdeter oder bedrohter Personen. Würden deren Daten abgefragt, gehe automatisch ein Hinweis an die Vorgesetzten der Abfrager. So sei es auch in diesem Fall gewesen, sagte die Sprecherin.

Bei einer Befragung der Beamten seien keine Hinweise aufgetaucht, dass sie die Daten missbräuchlich verwendet oder gar weitergegeben hätten. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizisten Verbindungen zur rechten Szene – erst recht zu NSU 2.0 – haben könnten. Sie hätten sich vielmehr über die Kolumne geärgert und wollten die Autorin anzeigen, sagte die Sprecherin. „Das heißt aber nicht, dass die Abfragen berechtigt waren.“ Für eine Anzeige benötige man keine privaten Daten. (dpa/iQ)

 

Leserkommentare

Betti Aliya Maierc sagt:
Kurz: extrem ! bedrohlich, korupt und illegal. Ich hätte gerne mehr Vertrauen in deinen Freund und Helfer auf EID geschworen.
07.09.20
18:46