Eine Rechtsreferendarin mit Kopftuch hat einen Prozess geführt – ein Novum. Nach dem jüngsten Kopftuchurteil hatte Justizsenator Behrendt grünes Licht gegeben.
Am Mittwoch wurde in Berlin zum ersten Mal ein Prozess von einer Rechtsreferendarin mit Kopftuch geführt. Dabei ging es um einen bewaffneten Diebstahl. Die Muslimin trug während der Verhandlung keine Robe und wurde von ihrem Ausbilder begleitet, wie der Tagesspiegel berichtet.
Als Reaktion zum gekippten Kopftuchverbot in Berlin erlaubte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) angehenden muslimischen Staatsanwältinnen ein Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Nach diesem Vorstoß wurde Anfang September entschieden, dass angehende Juristen bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen dürfen.
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.
Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden. (dpa, iQ)