Frankreich diskutiert erneut über das Kopftuch. Abgeordnete störten sich an der eingeladenen Vertreterin einer Studentengewerkschaft, die ein Kopftuch trug.
Frankreich diskutiert erneut über das Kopftuch: Ausgelöst wurde die Debatte, weil Abgeordnete eine Ausschusssitzung des Parlaments verlassen hatten. Sie störten sich an der eingeladenen Vertreterin einer Studentengewerkschaft, die ein Kopftuch trug. Die ehemalige Präsidentschaftskandidatin Ségolène Royal erklärte am Freitag, dass sie wohl auch den Raum verlassen hätte. „Religiöse Regeln dürfen niemals Vorrang vor bürgerlichen Regeln, staatlichen Regeln, den Regeln der Republik haben“, sagte sie dem Sender BFMTV.
Der Vorfall hatte sich am Donnerstagvormittag bei einer Ausschusssitzung, die sich mit den Auswirkung der Corona-Krise auf die Jugend befasste, ereignet. Für die Studentengewerkschaft Unef war Maryam Pougetoux geladen, die mit Kopftucherschien. Pierre-Henri Dumont von den konservativen Republikanern monierte daraufhin, dass dies gegen den Grundsatz der Laizität verstoße. Er und einige Parteikollegen verließen den Raum.
Schließlich ging auch die Abgeordnete Anne-Christine Lang von der Präsidentenpartei La République en Marche (LREM). Das Kopftuch sei mit ihren Werten unvereinbar, sagte sie zuvor. Es gebe keine Regel, die das Tragen religiöser Symbole durch eine Person, die vor einem Ausschuss erscheint, verbiete, betonte hingegen die Vorsitzende des Ausschusses, Sandrine Mörch, ebenfalls LREM-Abgeordnete.
„Es ist skandalös, dass im Jahr 2020 eine Abgeordnete eine verschleierte Studenten angegriffen hat“, reagierte die Studentengewerkschaft Unef auf Twitter. Mehrere konservative und rechte Politikerinnen und Politiker forderten hingegen eine Verschärfung der Regel für das Tragen religiöser Symbole im Parlament. Das Tragen auffälliger religiöser Zeichen oder Uniformen ist bisher für Abgeordnete verboten.
In Frankreich flammen immer wieder Debatten über das Kopftuch auf. Im vergangenen Jahr war ein heftiger Streit entbrannt, weil eine Mutter mit Kopftuch Schüler bei einem Schulausflug begleitet hatte. An staatlichen Schulen sind das Kopftuch und andere sichtbare religiöse Symbole seit rund 15 Jahren verboten. Im Dezember 2013 entschied das oberste französische Verwaltungsgericht, dass das verpflichtende Kopftuchverbot nur für Lehrer und Schüler gelte. Bei Eltern, die einen Ausflug oder eine Klassenfahrt begleiteten, müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Nur wenn das Kopftuch die öffentliche Ordnung oder die Funktion des öffentlichen Dienstes behindere, könne verlangt werden, dass es abgelegt werde. (dpa)