Nach Protesten aus der Bevölkerung wird es vorerst von einer Moschee in Oberbayern keinen öffentlichen Gebetsruf per Lautsprecher geben.
Nach Protesten aus der Bevölkerung wird es vorerst von einer Moschee in Oberbayern keinen öffentlichen Gebetsruf per Lautsprecher geben. Wie Imam Benjamin Idriz am Freitag sagte, werde die islamische Gemeinde in Penzberg (Landkreis Weilheim-Schongau) auf einen entsprechenden Antrag verzichten. Idriz hatte den Wunsch nach einem öffentlichen Gebetsruf bei einem Treffen mit dem Bürgermeister und Kirchenvertretern geäußert, nachdem mehrere islamische Gemeinden in Bayern entsprechende Genehmigungen erhalten hatten. Mehrere Medien hatten über das Treffen berichtet.
Als die Idee öffentlich wurde, habe es jedoch Proteste gegeben, sagte Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“. „Der Aufschrei der Bevölkerung ist riesig.“ Nach einem weiteren Gespräch zwischen Bürgermeister und Imam zog die islamische Gemeinde den Vorschlag daher zurück. Der Wunsch nach einem öffentlichen Gebetsruf bleibe aber, betonte Imam Idriz: „Ich denke, dass die Gesellschaft in der Lage ist, das als Bereicherung zu sehen.“ Dafür sei aber wohl mehr Zeit nötig, um mit den Menschen in Kontakt zu kommen.
Die Moschee der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) darf in Oer-Erkenschwick wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen wies nach einem jahrelangen Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Gebetsruf ab.
Anwohner hatten 2015 gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt. Diese hatte der Gemeinde erlaubt, immer freitags zwischen 12.00 und 14.00 Uhr für höchstens 15 Minuten per Lautsprecher die Gläubigen zum Gebet zu rufen. Seit fünf Jahren unterblieb nach der Klage dieser Ruf. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, sahen sich durch den Ruf in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.
Diese Ansicht teilte der 8. Senat des OVG nicht. „Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, das andere ihren Glauben ausleben“, sagte die vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger in der mündlichen Verhandlung. Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung. Eine „erhebliche Belästigung“ durch den Ruf sieht das OVG beim Kläger nicht. Ein Gutachter hatte bei einem Grenzwert von 55 Dezibel in direkter Nachbarschaft der Moschee 28 Dezibel auf dem Grundstück der Kläger errechnet. (dpa/iQ)