Brandenburg

„Ich will keinen Moslem in meinem Unternehmen!“

Ein Unternehmen im Landkreis Spree-Neiß lehnt einen Bewerber für eine Ausbildungsstelle als Tief-/Straßenbauer ab. Grund: Der Geschäftsführer möchte keinen „praktizierenden Moslem“.

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2020
Straßenbau
Symbolbild: Unternehmen Straßenbau © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Ein Unternehmen im Landkreis Spree-Neiß lehnt einen muslimischen Bewerber für eine Ausbildungsstelle als Tief-/Straßenbauer ab. Als Grund gibt der Geschäftsführer in der Mail an, dass ein „praktizierender Moslem“ im Unternehmen nicht erwünscht ist, da es nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar sei.

Muslim – nein danke!

Weiter heißt es in der Mail, dass man „besser geeignete Kandidaten“ für die Position gefunden habe. Die Mitarbeit im Unternehmen als „praktizierender Moslem“ sei unerwünscht. „Nach meinen Erfahrungen ist dies eine für mich und meine Umgebung nicht wünschenswerte Gesellschaftsform und ich lehne die Auffassung des Islams gegenüber Frauen und anders denkenden Menschen als zu tief diskriminierend ab“, so der Geschäftsführer der ASG Frank Pilzecker weiter.

Laut dem „rbb24“ bestreite der Geschäftsführer die Aussagen nicht. „Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde.“ Die Arbeit im Straßenbau sei außerdem körperlich anspruchsvoll. Aus Erfahrung vertrage sich diese Arbeit nicht mit dem Ramadan. „Die Kollegen kippen dann einfach um. Und wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum. Da haben wir uns entschlossen sowas nicht einzustellen“, soll Pilzecker weiter geantwortet haben“, erklärte Pilzecker.

Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Die Polizei Brandenburg kommentierte unter dem Post auf Twitter, dass der Bewerber das Unternehmen auf „Beleidigung“ anzeigen könne. „Die Ablehnung auf Grund seiner Religion/Herkunft ist ein zivilrechtlicher Sachverhalt“, so die Brandenburger Polizei.

Pilzecker bestreite, dass sein Verhalten ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sei. Auch wenn die Entscheidung, den Bewerber nicht einzustellen, nichts mit der Religion zu tun habe, hätte er dennoch das Bedürfnis gehabt, seine Meinung über den Islam in der Absage zu schreiben. Die rechtlichen Folgen, die dadurch entstehen könnten, seien ihm bewusst. „Darauf würde ich mich freuen, das bei Gericht entscheiden zu lassen“, ergänzte der Geschäftsführer abschließend.

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Solche Debatten braucht offenbar das Land. Dafür sollten alle Verständnis haben. Im Namen des Islam ist selbstverständlich nicht alles möglich oder zulässig. Auch die Religionsfreiheit kann nicht unbegrenzt Tür und Tor für alles öffnen. Und nicht zuletzt die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland. Auch darf Islamkritik nicht ständig und reflexartig einfach als böse oder rassistisch diffamiert, umgedeutet oder fehlinterpretiert werden.
13.10.20
14:43
Johannes Disch sagt:
Das ist Diskriminierung. Man darf einen Bewerber nicht wegen seiner Religion ablehnen.
13.10.20
18:47
Bettina Maier Aliya von und zu sagt:
Geschäftsführer Straßenbau ist genau das. Polizeibeamter auch genau das. Ein Anwalt wird eine saftige Entschädigung wegen Beleidigubg und Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz rausschlagen, dann kann der junge Mann im nächsten Jahr mal schön Urlaub machen. Du wirst eine ädäquaten Arbeitsplatz finden. Froh sein dort nicht zu arbeiten, den ein Geschäftsführer sollte nur an Allgemeinbildung mehr im Hirn haben als Leberwurst und den Islam mit einem DDR Staat zu verwechseln👀
13.10.20
23:26
IslamFrei sagt:
Liebe Leser, Auch wenn die Beweggründe des Strassenbauers durchaus nachzuvollziehbar sind; er hätte den Muslimkandidaten ohne Nennen seiner Gründe schlichtweg nicht einstellen können und seinen Frieden behalten. Nun geht es ihm wohlmöglich nicht besser als der arglos-ehrliche REWE Filialleiter. Dieses Land hat sich die Freiheit nehmen lassen, " Muslim " oder " Islam " als Grund des Handels offen zu nennem. Wie kann man das zurückdrehen? Gruss, IslamFrei
14.10.20
0:04
Ute Fabel sagt:
Wäre es eigentlich wirklich so skandalös, wenn dieser Geschäftsführer kundgetan hätte, dass er keinen praktizierenden Anhänger der Scientology-Kirche, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas oder einen Funktionär der AfD in seinem Unternehmen einstellen möchte? Ich finde nicht! Die Ablehnung von Religionen und Weltanschauungen ist Bestandteil des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Der Diskriminierungstatbestand der Religion und Weltanschauung im Gleichbehandlungsrecht in der privaten Arbeitswelt schießt über das Ziel und sollte daher sollte daher überhaupt beseitigt werden.
14.10.20
9:12
Guenter sagt:
DANKE Herr Pilzecker für ihre gesunde Meinung . Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute .
14.10.20
17:02
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (14.10.2020, 9:12) -- "Die Ablehnung von Religionen und Weltanschauungen ist Bestandteil des Grundrechts auf Meinungsfreiheit." (Ute Fabel) Das ist nur die eine Seite der Medaille. Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Die Einschränkungen regelt Satz 2 Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) Ebenfalls ein Grundrecht ist der Anspruch, wegen seines Glaubens und seiner Weltanschauung nicht diskriminiert zu werden (Art. 3, Satz 3 GG). Der Arbeitgeber kann sich hier also nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Zudem ist das Verhalten des Geschäftsführers ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Man muss keine rabulistischen Pirouetten drehen und muss nicht Dinge diskutieren, die eindeutig sind. Man darf einen Bewerber nicht wegen seines Glaubens ablehnen. So einfach ist das. So wie es nachts dunkel ist und tagsüber hell, so ist das Verhalten dieses Geschäftsführers rassistisch und diskriminierend.
14.10.20
18:25
Johannes Disch sagt:
Manche würden wohl sogar wieder die Leibeigenschaft begrüßen, Hauptsache, sie trifft auch Muslime. Jahrhundertelang haben wir dafür gekämpft, Rechte des Unternehmers einzuschränken und Arbeitnehmer zu stärken. Würden manche wohl jetzt alles wieder über den Haufen werfen, Hauptsache, es trifft auch Muslime. Was kommt denn als nächstes? Ein Personalchef, der sagt, er mag keine Schwarzen in seinem Unternehmen? Oder keine Asiaten? So richtig es ist, vielen muslimischen Sonderwünschen entgegenzutreten, so richtig ist es auch, dass Grundrechte gewahrt bleiben. Und die gelten für alle. Auch für Muslime. Einen Arbeitgeber hat bei einer Bewerbung nur die fachliche Qualifikation zu interessieren und wenn nötig noch ein Führungszeugnis. Über den Glauben eines Bewerbers hat er nicht zu befinden.
14.10.20
20:21
IslamFrei sagt:
An Hr Johannes Disch; er sagt: " Das ist Diskriminierung. Man darf einen Bewerber nicht wegen seiner Religion ablehnen." ------------ Fast richtig, sehr geehrter Herr Disch. Man darf Muslimische Bewerber sehr wohl ablehnen. Der Bericht berichtet verschiedene relevante und gut nachvollbare Gründe. Wenn man aber " weil er Muslim ist " , gerichtsbelegbar als Grund nennt, dann kann der Zurückgewiesene einen Muslimistischen Anwalt beauftragen, der dann einen angeblichen SchadensErsatz bei Gericht herausschlagen kann. Deshalb: wenn man als Arbeitgeber einen Muslim ablehnen will, keine Gründe dafür nennen! Der neue Arbeitgeber sollte im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbaren mit der Klausel: " In der Probezeit können beide Parteien -- ohne Angabe von Gründen -- den Vertrag fristlos kündigen. " Dies für den Fall, dass eine Bewerberin plötzlich als Kopftuchfrau auftaucht. ---------- Übrigens bin ich noch der Meinung, dass der Islam eine Gefahr für Deutschlands Frauen darstellt. Gruss, Kritika
15.10.20
0:04
Johannes Disch sagt:
Man muss nicht Dinge diskutieren, die eindeutig sind. Ein Bewerber darf nicht wegen seines Glaubens abgelehnt werden. Das verbieten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Art. 3 Satz 3 GG. Hier sind auch die Grenzen der Meinungsfreiheit erreicht (§ 5, Satz Satz 2 GG). Was der Personalchef persönlich über eine Religion denkt, das ist völlig egal und hat bei einer Einstellung außen vor zu bleiben. Der Personalchef des Unternehmens im Landkreis Spree-Neiß hat diskriminierend gehandelt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
15.10.20
10:35
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